bin neu hier, lese aber schon ne ewigkeit hier im forum mit.
nun wollte ich mich doch mal anmelden und mich an euch wenden.
aaaaaaaaaalllsoooo....
ich arbeite bereits über 2 jahre in dänemark als handwerker.
anfang des jahres bekam ich wie so viele von euch eine "krisenbezogene" kündigung.
damit bin ich dann auch gleich zum "amt für arbeit"

dort hatte ich mich aber auch gleich abwesend gemeldet, weil ich mir in dk was neues suchen wollte. gesagt getan. hatte nach 1 woche wieder arbeit. das alles geschah selbstverständlich vor dem erhalt des E301. nach erhalt habe ich gesammelte und vollständige werke in den briefschlitz des aamt eingeworfen. 2 tage zuvor sagte mir der nette herr am service-telefon, ich benötige dafür keinen termin.
danach kam nichts mehr...kein brief, kein anruf, keine zahlung...nichts.
dadurch, dass ich nur am wochenende zu hause bin hatte ich es erst nach 2 monaten geschafft mal zum amt zu gehen und um aufklärung zu bitten.
mir wurde gesagt, dass ich keine anwartschaft erfüllt hätte und deshalb keinen aspruch für die woche a-losigkeit hätte.
dann bat ich um termin oder anruf. mir wurde ein anruf zugesagt.
nächster tag, 8:01 klingelte das telefon ganze 3 mal, ich aus dem bett gesprungen und zum telefon geflitzt. zu spät, ohne mitgesendete nummer, ohne erneuten anruf....
nun vor kurzem gleiche prozedur aufs neue gestartet.
und? diesmal wurde ich angerufen und der herr hatte auch gewartet, bis ich abnahm.
nach kurzer erläuterung wurde mir wieder mitgeteilt, dass ich die anwartschaft nicht erfüllt hätte.
trotz E301.
der herr sagte, in dem E301 steht, dass ich in dk nicht a-losen-pflichtversichert war.
dannhabe ich gefragt, warum ich darüber nie informiert wurde...
blabla... das erspare ich mir hier.
dadurch, dass ich ja auch gelegentlich hier im forum mitlese habe ich auf die eu-verordnung 1408 aufmerksam gemacht.
desweiteren hatte ich von meinen kollegen erzählt, die ebenfalls entlassen wurden, aber "stütze" bekommen haben und zwar in nicht unerheblicher höhe. gleiche situation, aber anwartschaft erfüllt.
muss dazu sagen, dass die kollegen alle aus anderen städten kommen.
der herr sagte, es gebe experten in nürnberg, die das ganze nochmal überprüfen könnten. aber wie gesagt, die anwartschaft sei nicht erfüllt.
ich bekomme nun die tage endlich meinen ablehnungsbescheid zugesendet, damit ich auch einspruch erheben kann.
hat jemand von euch ähnliche erfahrungen gemacht, bezüglich der ablehnung?
was kann ich jetzt noch unternehmen?
ich werde auf jedenfall einspruch erheben mit bezug auf 1408.
anbei sei noch gesagt, dass keiner meiner kollegen je in die a-kasse einbezahlte, weil uns gesagt wurde, dass wir eh keinen anspruch hätten...im falle des falles.
so nun entschuldige ich mich, dass ich als "neuer" hier gleich so ne elle ins forum werfe. aber ich wollte schon detailiert berichten.
danke im voraus und noch einen schönen wenn auch verregneten abend.
das löwenherz
