Angaben auf der E301 und die Folgen beim ALG

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Löwenherz
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Beitrag von Löwenherz »

hallo miteinander.
bin neu hier, lese aber schon ne ewigkeit hier im forum mit.
nun wollte ich mich doch mal anmelden und mich an euch wenden.
aaaaaaaaaalllsoooo....
ich arbeite bereits über 2 jahre in dänemark als handwerker.
anfang des jahres bekam ich wie so viele von euch eine "krisenbezogene" kündigung.
damit bin ich dann auch gleich zum "amt für arbeit" :o
dort hatte ich mich aber auch gleich abwesend gemeldet, weil ich mir in dk was neues suchen wollte. gesagt getan. hatte nach 1 woche wieder arbeit. das alles geschah selbstverständlich vor dem erhalt des E301. nach erhalt habe ich gesammelte und vollständige werke in den briefschlitz des aamt eingeworfen. 2 tage zuvor sagte mir der nette herr am service-telefon, ich benötige dafür keinen termin.
danach kam nichts mehr...kein brief, kein anruf, keine zahlung...nichts.
dadurch, dass ich nur am wochenende zu hause bin hatte ich es erst nach 2 monaten geschafft mal zum amt zu gehen und um aufklärung zu bitten.
mir wurde gesagt, dass ich keine anwartschaft erfüllt hätte und deshalb keinen aspruch für die woche a-losigkeit hätte.
dann bat ich um termin oder anruf. mir wurde ein anruf zugesagt.
nächster tag, 8:01 klingelte das telefon ganze 3 mal, ich aus dem bett gesprungen und zum telefon geflitzt. zu spät, ohne mitgesendete nummer, ohne erneuten anruf....
nun vor kurzem gleiche prozedur aufs neue gestartet.
und? diesmal wurde ich angerufen und der herr hatte auch gewartet, bis ich abnahm.
nach kurzer erläuterung wurde mir wieder mitgeteilt, dass ich die anwartschaft nicht erfüllt hätte.
trotz E301.
der herr sagte, in dem E301 steht, dass ich in dk nicht a-losen-pflichtversichert war.
dannhabe ich gefragt, warum ich darüber nie informiert wurde...
blabla... das erspare ich mir hier.

dadurch, dass ich ja auch gelegentlich hier im forum mitlese habe ich auf die eu-verordnung 1408 aufmerksam gemacht.
desweiteren hatte ich von meinen kollegen erzählt, die ebenfalls entlassen wurden, aber "stütze" bekommen haben und zwar in nicht unerheblicher höhe. gleiche situation, aber anwartschaft erfüllt.
muss dazu sagen, dass die kollegen alle aus anderen städten kommen.

der herr sagte, es gebe experten in nürnberg, die das ganze nochmal überprüfen könnten. aber wie gesagt, die anwartschaft sei nicht erfüllt.
ich bekomme nun die tage endlich meinen ablehnungsbescheid zugesendet, damit ich auch einspruch erheben kann.

hat jemand von euch ähnliche erfahrungen gemacht, bezüglich der ablehnung?

was kann ich jetzt noch unternehmen?

ich werde auf jedenfall einspruch erheben mit bezug auf 1408.

anbei sei noch gesagt, dass keiner meiner kollegen je in die a-kasse einbezahlte, weil uns gesagt wurde, dass wir eh keinen anspruch hätten...im falle des falles.

so nun entschuldige ich mich, dass ich als "neuer" hier gleich so ne elle ins forum werfe. aber ich wollte schon detailiert berichten.
danke im voraus und noch einen schönen wenn auch verregneten abend.

das löwenherz :D
aki
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Beitrag von aki »

Hallo Löwenherz,

warst du als Grenzpendler beschäftigt (also Wohnsitz in Deutschland, aber Arbeit in Dänemark)?
Dann hast Du selbstverständlich einen Anspruch auf deutsches ALG erworben!

Lies z.B. [url=http://www.eures-kompas.eu/KOMPAS/Deutsch/DE1_Danemark/Absnitte/11.4_Arbeitslosigkeit.htm]HIER[/url] , nach unten scrollen
Stand: 27.05.2008
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stockente
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Beitrag von stockente »

Löwenherz hat geschrieben:...dort hatte ich mich aber auch gleich abwesend gemeldet, weil ich mir in dk was neues suchen wollte.....

der herr sagte, in dem E301 steht, dass ich in dk nicht a-losen-pflichtversichert war.
deine "Abwesenheit" haben die ja richtig gut für ihren Vorteil genutzt.
...natürlich steht dir in deinem Wohnland ALG1 zu, auch ohne dänische A-Kasse. Allerdings frage ich mich , ob sich dieser ganze Nervenkrieg, den du da vorhast, auch wirklich lohnt. Angesichts der 1 Woche. Ich habe inzwischen auch erfahren, dass man alles, was man beim A abgibt, kopiert und sich den Empfang quittieren lässt ( für später beim Anwalt).
Daher meine persönliche Meinung: Die Sache als Lehrgeld hinnehmen, eine Tasse Tee trinken... und keinen Stress haben. Das nächste Mal wirds besser!
[url=http://www.abload.de/image.php?img=stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg][img]http://www.abload.de/img/stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg[/img][/url]
Löwenherz
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Beitrag von Löwenherz »

@ aki: ja ich war grenzpendler.

@stockente: vorrübergehend habe ich das auch so gesehen. aber mir gehts auch irgendwie ums prinzip und um meinen anspruch.
ich weiss ja nicht, wie sich das bei einer erneuten erwerbslosigkeit auswirken würde, wenn ich diese ablehnung gelten lassen würde..
ich möchte ja auch keine nachteile haben, nur weil ich meine brötchen im ausland verdiene.

also, mein plan ist auf jedenfall erstmal der einspruch.
...und mir den link von aki aufmerksam durchlesen :-)

grüsse
Löwenherz
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Beitrag von Löwenherz »

so, ich nochmal....
hab den link durchgelesen und fühle mich jetzt gestärkt im gnadenlosen kampf um die gerechtigkeit :-)
Galaxos

Beitrag von Galaxos »

3 Monate hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.Kannst du mit rüber nehmen mit einer Bescheinigung 303 vom dänischen Arbeitsamt.Das ist eine Regelung so viel ich weiß innerhalb der EU.Ich kann den Ärger verstehen diese hinhalte Stradegie aber das ist für 3 Monate dann sowieso egal.Das mit dem einzahlen in die a kasse ist auch so ein Ding.Das würde sich rentieren bei der Steuerabrechnung,wenn man diese Beträge absetzen kann und dafür eine Steuervergünstigung erhält.Das bringt nur was wenn man 1 Jahr in dk. gearbeitet hat und seinen Wohsitz auch in dk. hat.Ich hoffe ich konnte dir bischen weiterhelfen. :)
aki
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Beitrag von aki »

Galaxos hat geschrieben:3 Monate hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.Kannst du mit rüber nehmen mit einer Bescheinigung 303 vom dänischen Arbeitsamt.Das ist eine Regelung so viel ich weiß innerhalb der EU.
Das stimmt so überhaupt nicht :!:

Es geht hier um einen Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland.
Wenn er in Dänemark seine Arbeit verliert, muss er vom deutschen Arbeitsamt Leistungen bekommen nach den deutschen Regeln, also bis zu 12 Monaten ALG 1. Nachzuweisen ist die Arbeitszeit in Dänemark mit der E 301.
Ich zitiere nochmal aus dem Link:
Bei „echten Grenzpendlern“ (mind. 1-mal pro Woche Rückkehr an Lebensmittelpunkt) wird das ausländische Arbeitsentgeld bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt.
Löwenherz
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Beitrag von Löwenherz »

ja, so stehts bei eures.

aber trotdzdem danke an galaxos. wenn ich doch mal den entschluss fassen sollte und ganz nach dk gehe. werde ich deinen tipp berücksichtigen ;-)
kalki
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Beitrag von kalki »

@löwenherz,
kann dir nur eins raten,lass dich nicht abwimmeln bei dem Verein dort!
Vor allem: schreib dir genau auf,mit wem du wann gesprochen und telefoniert hast,denn ich hab mittlerweile auch festgestellt,dass die Typen sich ihre eigenen Gesetze machen....
Ein Antrag von mir hat sage und schreibe fast 5 (!) Monate gebraucht,bis ich die Kosten-Zusage bekam. Ich sag nur,geniale Leistung Deutschland!

Soviel ich mittlerweile weiß,soll es ein Abkommen zwischen DK und DE in Sachen der Stundenanrechnung geben,aber ich hab bisher nix genaues lesen können,auch ist die DA 4.2.4 zwar auf nem neueren Datumsstand,jedoch ist da keine Änderung drin zu erkennen.

Da ich das Ganze selbst durchgemacht hab,kann ich jedem nur empfehlen,Einspruch einzulegen,diesen mit der o.g. DA und der EU-Verordnung begründen und ggf den Gang zum Sozialgericht erwähnen.
Ein Kollege von mir ist übrigens in KBH gewesen und wollte dort ne neue E301 haben, er bekam zwar eine,allerdings mit den gleichen Daten wie er sie schon hatte, sowas halte ich da schon für sehr leichte Verarsche....
Ich weiß nicht,wieso die nicht die Stunden bestätigen können (oder wollen?) die man wirklich gearbeitet hat,es wäre ein leichtes,dies zu tun und vor allem erspart es einem einen haufen Laufereien und Telefonkrieg,vor allem,wenn man nicht genug dänisch kann...
Und die Typen hier von unseren Aämtern.....die stellen sich doch dumm (oder sie sind es wirklich) und bei Vorlage der Lohnabrechnungen geben sie vor,diese nicht lesen zu können ( es spricht ja auch keiner beim roten A dänisch,es gibt keine Dienststellen im Grenzbereich,die helfen könnten usw).

Aber das rote A verlangt von jedem Handwerker heutzutage fast,er möge doch ins Ausland gehen um dort zu arbeiten.
kalki
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Beitrag von kalki »

@löwenherz
folgender Satz sagt soviel,dass dein "Herr",den du am Telefon hattest, keine Ahnung hat von seinem Job
Löwenherz hat geschrieben: der herr sagte, in dem E301 steht, dass ich in dk nicht a-losen-pflichtversichert war.
denn.....als deutscher Grenzpendler/gänger bist du überhaupt nicht verpflichtet,in der dänischen A-Kasse Mitglied zu sein.
Aus dem einfachen Grunde,weil im Falle der arbeitslosigkeit das Land DK nicht zuständig ist sondern dein Heimatland,weil du ja in DE gemeldet bist.

Einen Grund mehr, denen mal mit dem SG auf die Füße zu treten!
Löwenherz
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Beitrag von Löwenherz »

an das SG habe ich auch schon gedacht, nur ist das ja die letzte instanz.
wenn ich dran denke, wie der "herr" mich mit seinen phrasen abwehren wollte, glaube ich ernsthaft, dass die desöfteren interne "schulungen" haben, wie man die eventuelle unwissenheit mancher ausnutzt um leistungen einzusparen.

ein exkollege erzählte mir, dass sie ihm die zeit in dk auch erst nicht anrechnen wollten. da er allerdings vorort war und sturr blieb, wurde die sache kurzer hand noch einmal "geprüft". natürlich mit zusage.
er ist dann irgendwann wieder nach dk, zur arbeitsuche.
dafür steht ihm dann auch geld zu. ich glaube sowas wie fahrtkosten usw für bewerbungen/arbeitsuche oder so. diese waren dem amt völlig unbekannt, bis er es laut und näher erläutert hat. da fiel es der dame wie schuppen von den augen.
desweiteren bekommt mein guter exkollege nun auch noch so etwas wie trennungsgeld für 3 monate vom amt. er hat nämlich vor etwa 6 wochen auch wieder arbeit in dk gefunden.
dieses geld erhält er, weil er ja weg ist von zu haus und sich in dk eine unterkunft organisieren muss.
es sei jedem geraten sich genau zu informieren, was einem eigentlich zusteht.
nun bin ich auf jedenfall gespannt, was bei mir rumkommt.
einen brief der "gesellschaft für leistungsverwehrung" habe ich immer noch nicht im briefkasten. am montag wurde mir gesagt, dass der leistungsbescheid/absage auf den postweg geht.
naja, die uhren in den m-A-chtzentren laufen wohl langsamer.
kalki
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Beitrag von kalki »

@löwenherz
du hast es schon richtig formuliert,ja.

Was die Story mit den Reisekosten angeht,so hab ich das wie gesagt grad durch.Sage und Schreibe 4 Monate für diese Rückerstattungen von Bewerbungskosten ist ein krasser Schnitt.
Nachdem meine SBin mich aufforderte, "genauere Begründungen zu liefern,weshalb man solche Bewerbungskosten nicht selbst tragen kann" ist mir bei nem Anruf der AA-Hotline der Kragen geplatzt,ich hab die Dame da ein wenig gefaltet und ihr gesagt,sie könne dieses Gespräch 1:1 per Mail an die Frau D. schicken,und sie wird weiteres von mir hören.

Das mit den Briefen in den Kasten schmeißen ist ja so ne Sache beim AA,denn in diesem Falle kommen diese Sendungen erstmal in ne große Kiste und werden zus Hauptstelle gebracht,dort kann es dann bis zur Bearbeitung mehrere Wochen dauern,das gilt im übrigen für alle Briefsendungen,insbesondere für ALG-Anträge,die man tunlichst nie per Brief bei denen einwerfen sollte,sondern nur persönlich abgeben müßte!

Der Witz beim roten A ist ja folgender (und das weiß ich von nem Exmitarbeiter):
Jeder SB hat ne Sanktionsquote,d.h. er muß eine gewisse Anzahl der Personen,die er sozusagen "beaufsichtigt" mit Sanktionen belegen,sei es Pflichtbewerbungen,Vorstellungsgespräche oder sogar ALG-Sperren.
Unterschreitet diese Personengruppe nun diese Quote,muß er -egal ob er will oder nicht- sich einzelne Personen rauspicken und diese mit Sanktionen belegen,und das,obwohl diese Personen sich überhaupt nichts vorzuwerfen haben.

Wenn jetzt ein SB seine "Truppe" voll im Griff hat,und diese sich auch fleißig bemüht,wieder in Job und Brot zu kommen,wird er hintenrum trotzdem irgendwen anschei**** müssen,aus dem Grunde, um selbst nicht vor seinem Dienststellenleiter gefaltet zu werden. Und da eine Krähe der andren kein Auge auspickt, macht ers halt,wie es ihm nahegelegt wird, sehr zum Leidwesen einiger (vieler) wirklich unschuldiger Arbeitsloser Bürger.

Ich werde -wenn ich erneut in den Genuß komme mit diesem Verein- andere Schritte einleiten,und zwar in Richtung Nervliche&Psychische Probleme,Appetitlosigkeit,Schlaflosigkeit usw, das wird mit meinem Hausarzt ,den ich im übrigen privat sehr gut kenne, ganz genau ausgearbeitet und dann mache ich mit jedem Schriftstück,was von dem Verein kommt einen auf Krank,lasse mir das vom Doc attestieren und das wird dann an die Hauptstelle geleitet mit entsprechenden Beschwerden gegen die Mitarbeiter,Demotivation usw sind da so Begriffe,die bei dem Verein nicht gern gesehen sind.

Löwenherz,es gibt genügend Mittel und Wege, sich bei dem AA zur Wehr zu setzen, man muß sie nur kennen.
Ich wurde auch drauf hingewiesen,von jemanden,der sich mit solchen "Anti-Gesetzen" im Hartz4-Bereich sehr gut auskennt.
Der meinte,du mußt dir nur entsprechende Bücher kaufen,sie lesen und entsprechend handeln,und du glaubst nicht,was dir als Hartz4er bzw Arbeitsloser alles zusteht bzw was du verweigern kannst,wenn du gewisse Schriftstücke mit Aufforderungen bekommst.
Der Knackpunkt ist nur der, dass viele diese Art des "sich wehrens" nicht kennen und alles was von denen kommt,einfach schlucken.
Bekanntlicherweise kommt vom roten A auch viel Müll.

Kann dir nur nen Tip geben,setz dich mit dem Arbejdsdirektorat in KBH in Verbindung,sprich mit einem der Deutsch spricht und erklär dem deinen Fall. Er sollte dann deine Lohnzettel anfordern und erneut ne E301 anfertigen,mit dem Zusatz "siehe Lohnzettel" und (wenn es bei dir so ist) "veränderlich Stunden pro Woche".
Das rote A wird dann zwar wieder motzen und sich alles von KBH schriftlich bestätigen lassen,aber dann sollte dein Antrag auch durchgehen.
ODER.....du drohst sofort mit Einschaltung eines sehr guten Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht und Sozialgericht.
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