Ferienhausvermittler hat geschrieben:Müsste es sich nicht eher nach dem Aufwand richten.
Deine Worte in Gottes Gehörgang

Aber wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, gelten nur noch diese Bedingung (solange sie rechtlich nicht anfechtbar sind etc.).
Und mal ganz ehrlich, kannst du dir die Diskussionen vorstellen, wenn die Vermieter anfangen nach Aufwand zu verrechnen? "Ist dieser Aufwand gerechtfertigt für xyz?" Wie genau wird dieser Aufwand dann berechnet? Theoretisch kannst du dann die Gebühren erst nach Wiedervermietung bzw. Abrechnung des Vermieters mit dem Besitzer in Rechnung stellen.
Es gibt wohl keine wirklich faire Methode und wie du ja auch sagst, es muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er solche Bedingungen annimmt (was allerdings eine vorgängige Lektüre derselben erfordert

).
Gruss
Bruno