Hallo Ich hab keine Ahnung ob ich hier richtig bin aber ich versuch es einfach mal.
Wer hat Ahnung davon, wie es läuft wennman als deutscher in Deutschland lebend und studierend SU bekommt. Hat man dann weiterhin anspruch aufs Kindergeld? Wird das SU voll angerechnet oder nur zu 50% wie BaföG und darf man noch was hinzu verdienen und wenn ja wie viel?
Achso. Hmm Also: Ich bekomme für die zeit meines Studiums Kindergeld für mich und SU für mich. Quasi die gleiche Situation wie für fast jeden anderen Studenten, nur dass die dann BaföG bekommen und das ja ganz genau geregelt ist und beim SU halt nicht.
Derudover må du ikke: - modtage anden offentlig støtte til dine leveomkostninger *
- tjene for meget ved siden af din SU. Du må højst tjene et vist beløb (dit fribeløb) ved siden af din SU. Tjener du mere end dette beløb, skal du betale en del af din SU og dit eventuelle SU-lån tilbage.
*Modtager du børnepenge eller andre offentlige ydelser, der ikke er givet til at dække dine leveomkostninger, kan du få SU, hvis du opfylder betingelserne.
frag doch einfach mal das studentenwerk in flensburg, dort wirds ja den ein oder anderen studenten geben, der SU bekommt, also kennen die sich da sicherlich aus
Enspænder hat geschrieben:*Modtager du børnepenge eller andre offentlige ydelser, der ikke er givet til at dække dine leveomkostninger, kan du få SU, hvis du opfylder betingelserne.[/i]
Das geht aber um Kindergeld für die eigene Kinder. Das sagt also gar nichts.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Ok, es geht ja anscheinend um deutsches Kindergeld. Das kriegst nicht du direkt, sondern deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigte abhängig nach deinem Geburtsjahr bis 25-27 während deines Studiums. Kindergeld wie in Dänemark gibt es in diesem Sinne in Deutschland nicht; du überträgst quasi deinen Eltern für die Zeit deiner Ausbildung deinen Steuerfreibetrag, der für jeden in Deutschland gilt.
Hast du Einkünfte von mehr als 7680 Euro, also 640 Euro im Monat fällt das "Kindergeld" also eher die Auszahlung des Steuerfreibetrags weg, weil du dann ja selbst steuerpflichtig bist.
Deine Eltern müssen das Kindergeld für dich bei ihrer zuständigen Familienkasse beantragen. Du kannst nur hoffen, dass sie die SU Zahlungen u.U. wie Bafög behandeln und nur zur Hälfte anrechnen auf dein Einkommen, die sind da aber meistens sehr, sehr kritisch.
"modtage anden offentlig støtte" ist da meiner Meinung aber nicht gegeben, das ist eben die Besonderheit in Deutschland; also sollte es den zuständigen SU-Behörden egal sein. Es geht ja nur darum wo du, bzw. deine Eltern steuerpflichtig sind und das du eben den Steuerfreibetrag auf deine Eltern verschiebst während der Ausbildungszeiten.
hejsa,
wäre nicht das naheliegenste, bei der su-styrelsen nachzufragen, anstatt hier mehrere verschiedene antworten zu bekommen und dann total verwirrt dazustehen? denn wenn dann eine forderung kommt für rückzahlung von zuviel ausbezahltem su, nützt es ja nix, wenn du sagst: aber im dk.forum hat einer geschrieben, dass es so und so ist.
also, geh direkt zur quelle und lass dir am besten das auch schriftlich geben und fertig.
hejhej, evi
ja natürlich soll sie nachfragen, und wohl besser bei beiden Stellen Mein Beitrag war nur so gemeint, dass man schon in Deutschland oft nicht versteht, dass wir in diesem Sinne kein Kindergeld haben, und wie soll sie das sonst in Dänemark erklären? Und da schien es ja einige Verwirrung zu geben " ich bekomme hier Kindergeld etc."
Und es kann auch schnell passieren, dass das deutsche Kindergeld zurückgefordert wird, dass ist dann auch nicht schön. Also schnell mit SU-styrelsen und Familienkasse reden ich hab erstmal nur den deutschen Prozess beschrieben.
Mir geht es nur darum wie die Familienkasse das SU ansieht. Als eine vergleichbare Unterstützung wie Bafög oder als ganz normales Einkommen.
Hmm... Wie auch immer. Klar werde ich wohl nochmal bei der Familienkasse anrufen, nur bei meinem letzten Versuch konnt mir da keiner weiterhelfen und ich dachte mir, ich frag einfach mal. (kann ja nicht schaden) und mir ist auch klar, dass ich im Falle einer Rückzahlungsforderung oder ähnlichem mich nicht auf diese Forum berufen kann. Ich bin ja nicht blöd.