Wohnen in Dänemark, Arbeiten in Deuschtland

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RoMe
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Wohnen in Dänemark, Arbeiten in Deuschtland

Beitrag von RoMe »

Hallo zusammen,

leider finde ich bei google meine Frage nur andersrum beantwortet.
Daher frage ich mal bei euch.

Wenn ich nun in Flensburg Arbeite, habe ich die möglichkeit in Dänemark (z.b. Padborg oder Tinglev) zu wohnen?
Was gibts zu beachten?
Wie schauts steuertechnisch aus?

Mit freundlichen Grüßen
RM
rickstar
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Beitrag von rickstar »

na, auf grund des besteuerungsabkommens der eu-statten, würde deine frau als grenzpendler eingestuft. sie würde dann in deutschland besteuert und fertig.

nähere infos kann dir aber auch das grenzcenter in padborg geben. trozdem würde ich aber auch beim skat nochmals nachfragen, denn ich habe im grenzcenter schon infos bekommen, die nicht zu 100% richtig waren.
RoMe
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Beitrag von RoMe »

Falsch verstanden :D
Weil es geht um MICH nicht um weitere Personen :D

Wohnen In DK und Arbeiten in DE :D
Peter

Beitrag von Peter »

voll Steuerpflichtig in DE

UND

Årsopgørelsespligt in DK
RoMe
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Beitrag von RoMe »

Årsopgørelsespligt ?!? :D
Peter

Beitrag von Peter »

dänischer Lohnsteuerjahresausgleich
RoMe
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Beitrag von RoMe »

Hm...
Also Steuererklärung ganz normal (Elster)
Und dazu dann Årsopgørelsespligt in DK ausfüllen.

Aber wie/was berechnet sich dann in DK für den Årsopgørelsespligt?
Peter

Beitrag von Peter »

das deutsche Einkommen
In DK wohnend hat man nunmal die Pflicht das Einkommen anzugeben und gegenenfalls zu versteuern
RoMe
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Beitrag von RoMe »

Also Doppelversteuerrung? Obwohl ich DE Lohnsteuer gemacht habe

Dachte das entfällt innerhalb der EU
Peter

Beitrag von Peter »

!!!!! gegebenenfalls !!!!

Näheres bei der Kommune bzw dem nächsten skattekontor.
Bei mir wars damals so (in DK wohnend in DE arbeitend) daß mein Einkommen in Deutschland doppelt versteuert wurde
RoMe
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Beitrag von RoMe »

Wie lange ist das denn her?
Peter

Beitrag von Peter »

Anfang 2005 bzw Mitte bis die beiden Steuerbehörden ihren Kram durchhatten.
In DK konnte ich erst mit dem deutschen Steuerbescheid machen und in DE erst mit dem dänischen endgültigen Bescheid, LstJahrsausgleich für 2004 hat sich hingezogen bis Ende 2005
mib777
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Beitrag von mib777 »

Wenn Du Hilfe von "Gleichgesinnten" suchst, dann hier:

[url]http://www.grenzpendler.dk/[/url]

Nur aufpassen, dass Du auf Grenzpendler bleibst, Grenzgänger ist die andere Form, in DE leben in DK arbeiten.
mvh
Michael
euro-store_123
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Beitrag von euro-store_123 »

Hej Peter,

Du hast das Recht Deine Steuer zurückzuholen innerhalb von 4 Jahren, wenn Dein Verdienst mindestens 70% in Dänemark betragen hat, gerechnet von Deinem Jahresgesamteinkommen. Dann versteuerst Du in Dänemark. Sonst in Deutschland. Eine Doppelbesteuerung nach EU Recht ist nicht statthaft. Wende Dich an einen Wirtschaftsanwalt.
Sollte der Verdienst jedoch bei beiden gleichmässig hoch sein, oder die 70% nicht erreicht werden so wird eine Teilung vorgenommen. Dies regelt in Däneamrk ein Advokat oder ein Revisor. Wer sich dieses Geld allerdings sparen will, der zahlt die Zeche halt wo anders.

Martin
www.stoffe-king.com
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