Wohnen in Dänemark, Arbeiten in Deuschtland
Wohnen in Dänemark, Arbeiten in Deuschtland
Hallo zusammen,
leider finde ich bei google meine Frage nur andersrum beantwortet.
Daher frage ich mal bei euch.
Wenn ich nun in Flensburg Arbeite, habe ich die möglichkeit in Dänemark (z.b. Padborg oder Tinglev) zu wohnen?
Was gibts zu beachten?
Wie schauts steuertechnisch aus?
Mit freundlichen Grüßen
RM
leider finde ich bei google meine Frage nur andersrum beantwortet.
Daher frage ich mal bei euch.
Wenn ich nun in Flensburg Arbeite, habe ich die möglichkeit in Dänemark (z.b. Padborg oder Tinglev) zu wohnen?
Was gibts zu beachten?
Wie schauts steuertechnisch aus?
Mit freundlichen Grüßen
RM
na, auf grund des besteuerungsabkommens der eu-statten, würde deine frau als grenzpendler eingestuft. sie würde dann in deutschland besteuert und fertig.
nähere infos kann dir aber auch das grenzcenter in padborg geben. trozdem würde ich aber auch beim skat nochmals nachfragen, denn ich habe im grenzcenter schon infos bekommen, die nicht zu 100% richtig waren.
nähere infos kann dir aber auch das grenzcenter in padborg geben. trozdem würde ich aber auch beim skat nochmals nachfragen, denn ich habe im grenzcenter schon infos bekommen, die nicht zu 100% richtig waren.
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- Beiträge: 8
- Registriert: 07.01.2010, 17:38
Hej Peter,
Du hast das Recht Deine Steuer zurückzuholen innerhalb von 4 Jahren, wenn Dein Verdienst mindestens 70% in Dänemark betragen hat, gerechnet von Deinem Jahresgesamteinkommen. Dann versteuerst Du in Dänemark. Sonst in Deutschland. Eine Doppelbesteuerung nach EU Recht ist nicht statthaft. Wende Dich an einen Wirtschaftsanwalt.
Sollte der Verdienst jedoch bei beiden gleichmässig hoch sein, oder die 70% nicht erreicht werden so wird eine Teilung vorgenommen. Dies regelt in Däneamrk ein Advokat oder ein Revisor. Wer sich dieses Geld allerdings sparen will, der zahlt die Zeche halt wo anders.
Martin
Du hast das Recht Deine Steuer zurückzuholen innerhalb von 4 Jahren, wenn Dein Verdienst mindestens 70% in Dänemark betragen hat, gerechnet von Deinem Jahresgesamteinkommen. Dann versteuerst Du in Dänemark. Sonst in Deutschland. Eine Doppelbesteuerung nach EU Recht ist nicht statthaft. Wende Dich an einen Wirtschaftsanwalt.
Sollte der Verdienst jedoch bei beiden gleichmässig hoch sein, oder die 70% nicht erreicht werden so wird eine Teilung vorgenommen. Dies regelt in Däneamrk ein Advokat oder ein Revisor. Wer sich dieses Geld allerdings sparen will, der zahlt die Zeche halt wo anders.
Martin
www.stoffe-king.com