Feriepenge als Arbeitsloser in Deutschland auszahlen lassen.

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mr-freeze
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Feriepenge als Arbeitsloser in Deutschland auszahlen lassen.

Beitrag von mr-freeze »

Ich würde zu gern wissen, ob sich die auszahlung meiner Feriepenge irgendwie auf mein Arbeitslosengeld auswirkt.
Ich bin seit März nicht mehr in DK tätig und habe noch Feriepenge zu gute,
allerdings beziehe ich aus Deutschland Arbeitslosengeld.
Wird eine Auszahlung der angesparten Feriepenge nun auf mein Arbeitslosengeld angerechnet, sprich habe ich dadurch Abzüge von meinem ohnehin schon mickrigen Arbeitslosengeld :?:
Ich hoffe Ihr wisst Rat !
galaxina
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Beitrag von galaxina »

wenn du glueck hast, erhoeht sich dein al-geld, weil das geld ja als teil deines einkommens angespart worden ist und sich dadurch die bemessungsgrundlage erhoeht?
kalki
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Beitrag von kalki »

Die Frage ist aber auch,ob du wieder in DK anfangen wirst zu arbeiten.
In diesem Falle würde ich das Urlaubsgeld sozusagen "drin" lassen,also nicht auszahlen lassen,weil du ansonsten wiederum im ersten Jahr nach Arbeitsaufnahme in DK deinen Urlaub nicht bezahlt bekommst,also unbezahlten Urlaub nehmen mußt.
Das mußt du für dich entscheiden.
PeterU
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Beitrag von PeterU »

Wenn du noch ein konto in DK hast,bekommt das Amt es nicht mit wenn du es dir auszahlen lässt.
Mvh

Peter
mr-freeze
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Beitrag von mr-freeze »

Vielen Dank an Euch soweit.
Leider hat mich dein letzter Satz jetzt doch eher wieder aus dem Kurs geschmissen PeterU.
Wenn du noch ein konto in DK hast,bekommt das Amt es nicht mit wenn du es dir auszahlen lässt.
Warum soll das Amt denn die Auszahlung der Feriepenge nicht mitbekommen? Gibts unter Umständen doch Abzüge?
Naja, außerdem habe ich mein dänisches Konto aufgelöst und müsste das Geld eh auf mein deutsches Konto überweisen lassen.
Ach ja, in Dänemark arbeiten werde ich wohl erstmal nicht mehr. Deßhalb ja auch die Anfrage ob ich das Geld ohne Abzüge auszahlen lassen kann, denn wenn das Arbeitsamt da die Hand aufhält, wäre das ja wie ein wegschmeißen meiner angesparten Gelder.
cimberia
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Beitrag von cimberia »

hej mr frezze,
dass kommt doch wohl alles darauf an, wieviel monate das rote A dir bei der berechnung zugrunde legt!
Wie lange hast du in DK gearbeitet?
Wenn es nur > 1 Jahr war, würde ich es dem A mitteilen! Bei 1< würde ich ..... erst mal nichts sagen, wenn ich nicht dazu gefragt werde!
Und hast du Unbezahlten U im letzten Jahr genommen?

Hilsen frank
Sommerreifen sind für den Sommer da :-)
MSandoz
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Beitrag von MSandoz »

Bei mir hat es das Amt seinerzeit nicht interessiert.Die haben auch nicht danach gefragt und ein deutsches Grenzpendlerkonto hatte ich auch.Habe dann durch einen Kumpel erfahren,dass das Urlaubsgeld in DK nicht gleichzusetzen ist mit dem Urlaubsgeld in D,weil es in DK ja eigentlich kein Urlaubsgeld ist,sondern eine Lohnfortzahlung,die man selber angespart hat und man ja auch nicht wissen kann,dass man arbeitslos wird.Im Grunde genommen ist es nichts anderes,wie ein Sparkonto. :mrgreen:
mr-freeze
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Beitrag von mr-freeze »

cimberia hat geschrieben: dass kommt doch wohl alles darauf an, wieviel monate das rote A dir bei der berechnung zugrunde legt!
Wie lange hast du in DK gearbeitet?
Wenn es nur > 1 Jahr war, würde ich es dem A mitteilen! Bei 1< würde ich ..... erst mal nichts sagen, wenn ich nicht dazu gefragt werde!
Und hast du Unbezahlten U im letzten Jahr genommen?
Tut mir Leid, aber es leuchtet mir irgendwie nicht ein, wieso es auf die dauer meiner Tätigkeit in DK ankommt, oder ob ich bezahlten Urlaub bekommen habe.....! Wenn ich bezahlten Urlaub hatte, wird mir dann eher etwas vom Arbeitslosengeld abgeknappst oder ist es dann weniger wahrscheinlich?
Sorry, aber dem kann ich wirklich nicht ganz folgen.
aki
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Beitrag von aki »

Ich sehe keinen Grund, weshalb Einbußen beim ALG 1 entstehen sollten.

Hier spukt wohl die Urlaubsabgeltung im Kopf herum. Ein deutscher Arbeitgeber kann nämlich für zustehenden Urlaub, der bis zur Entlassung nicht mehr genommen werden konnte, eine Abgeltung zahlen.

Die Regelung des § 143 SGB III bezweckt die Vermeidung des Doppelbezuges von ALG 1 und Arbeitsentgelt ( Urlaubsabgeltung).

Die Arbeitsagentur kann dann eine Ruhezeit verhängen, solange bis die Urlaubsabgeltung aufgebraucht ist. Das ist aber keine Verrechnung, die Zahlung von ALG 1 verschiebt sich nur und verringert sich nicht.

Das dänische Urlaubsgeld hat aber nichts mit einer Urlaubsabgeltung zu tun, sondern ähnelt - wie MSandoz meinte - wohl eher einem Sparkonto.

@ galaxina:
Urlaubsgeld wird nicht mehr bei der Berechnung von ALG 1 berücksichtigt, da es sich um eine Einmalzahlung handelt. Also keine Erhöhung von ALG 1.

Ich hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt :mrgreen:
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