Deutsch-Dänische Hochzeit in DK! Fragen!

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monchichi1983
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Deutsch-Dänische Hochzeit in DK! Fragen!

Beitrag von monchichi1983 »

Hallo zusammen!

Ich bin ganz neu hier. Habe schon auf verschiedenste Weisen gesucht, aber nicht die Antwort auf meine Fragen gefunden.

Zuersteinmal zum wesentlichen:
Ich bin Deutsche und mein Verlobter ist Däne. Wir wollen nach Möglichkeit gerne in DK heiraten. Leben aber in Deutschland.

1.) wird die Hochzeit ohne Probleme in Deutschland anerkannt?
2.) Reicht "nur" eine kirchliche Trauung? Ich meine familien-/ und steuerrechtlich? Mein Verlobter sagt in DK ist das möglich
3.) wie ist es wenn wir Nachwuchs bekommen? Hat der dann zwei Staatsangehörigkeiten?
4.) Kennt jemand in der Ecke Flensburg jemanden der eine zweisprachige Trauung durchführen kann?

Vielen lieben Dank schonmal!
Claudia48
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Beitrag von Claudia48 »

In D muß man standesamtlich heiraten für die rechtliche Seite. Wenn man dann noch kirchlich heiratet hat das für die rechtliche Seite keinerlei Bedeutung.
Mit freundlichem Gruss
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Lars J. Helbo
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Re: Deutsch-Dänische Hochzeit in DK! Fragen!

Beitrag von Lars J. Helbo »

monchichi1983 hat geschrieben:1.) wird die Hochzeit ohne Probleme in Deutschland anerkannt?
"Eigentlich ja" - kannst natürlich immer auf ein sturer Standesbeamter treffen, wenn die Trauung nachher in DE eingetragen werden soll; aber sonst ja. D.h. anerkannt wird sie - ob es "Probleme" gibt, muss sich zeigen lassen.
monchichi1983 hat geschrieben:2.) Reicht "nur" eine kirchliche Trauung? Ich meine familien-/ und steuerrechtlich? Mein Verlobter sagt in DK ist das möglich
Ja, das reicht bzw. Du kannst gar nicht "doppelt" heiraten. Theoretisch wäre eine Standesamtliche Trauung mit nachträglicher kirchlicher Segnung wohl möglich. Das wäre aber ein ziemlicher Unfug.

In DK heiratet man entweder in die Kirche oder auf dem Standesamt. Die kirchliche Trauung ist aber nur möglich, wenn einer der Partner in die entsprechende Kirche oder Glaubensgemeinschaft Mitglied ist. Das ist Dein Mann ja dann aber vermutlich und dann geht es.
monchichi1983 hat geschrieben: 3.) wie ist es wenn wir Nachwuchs bekommen? Hat der dann zwei Staatsangehörigkeiten?
Ja. Falls sie aber außerhalb DK's geboren werden und nur dort aufwachsen, dann müssen sie im Alter zwischen 21 und 22 ein Antrag stellen, ihre DK Staatsangehörigkeit zu behalten. Wenn sie das vergessen, geht sie verloren. Wenn sie in der Kindheit einige Jahre in DK gelebt haben, ist dieser Antrag nicht notwendig.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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monchichi1983
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Re: Deutsch-Dänische Hochzeit in DK! Fragen!

Beitrag von monchichi1983 »

Lars J. Helbo hat geschrieben:
monchichi1983 hat geschrieben:1.) wird die Hochzeit ohne Probleme in Deutschland anerkannt?
"Eigentlich ja" - kannst natürlich immer auf ein sturer Standesbeamter treffen, wenn die Trauung nachher in DE eingetragen werden soll; aber sonst ja. D.h. anerkannt wird sie - ob es "Probleme" gibt, muss sich zeigen lassen.
monchichi1983 hat geschrieben:2.) Reicht "nur" eine kirchliche Trauung? Ich meine familien-/ und steuerrechtlich? Mein Verlobter sagt in DK ist das möglich
Ja, das reicht bzw. Du kannst gar nicht "doppelt" heiraten. Theoretisch wäre eine Standesamtliche Trauung mit nachträglicher kirchlicher Segnung wohl möglich. Das wäre aber ein ziemlicher Unfug.

In DK heiratet man entweder in die Kirche oder auf dem Standesamt. Die kirchliche Trauung ist aber nur möglich, wenn einer der Partner in die entsprechende Kirche oder Glaubensgemeinschaft Mitglied ist. Das ist Dein Mann ja dann aber vermutlich und dann geht es.
monchichi1983 hat geschrieben: 3.) wie ist es wenn wir Nachwuchs bekommen? Hat der dann zwei Staatsangehörigkeiten?
Ja. Falls sie aber außerhalb DK's geboren werden und nur dort aufwachsen, dann müssen sie im Alter zwischen 21 und 22 ein Antrag stellen, ihre DK Staatsangehörigkeit zu behalten. Wenn sie das vergessen, geht sie verloren. Wenn sie in der Kindheit einige Jahre in DK gelebt haben, ist dieser Antrag nicht notwendig.

Vielen vielen Dank für die Antwort! Hat mir sehr geholfen!!
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