Hallo zusammen!
Ich bin ganz neu hier. Habe schon auf verschiedenste Weisen gesucht, aber nicht die Antwort auf meine Fragen gefunden.
Zuersteinmal zum wesentlichen:
Ich bin Deutsche und mein Verlobter ist Däne. Wir wollen nach Möglichkeit gerne in DK heiraten. Leben aber in Deutschland.
1.) wird die Hochzeit ohne Probleme in Deutschland anerkannt?
2.) Reicht "nur" eine kirchliche Trauung? Ich meine familien-/ und steuerrechtlich? Mein Verlobter sagt in DK ist das möglich
3.) wie ist es wenn wir Nachwuchs bekommen? Hat der dann zwei Staatsangehörigkeiten?
4.) Kennt jemand in der Ecke Flensburg jemanden der eine zweisprachige Trauung durchführen kann?
Vielen lieben Dank schonmal!
Deutsch-Dänische Hochzeit in DK! Fragen!
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- Lars J. Helbo
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Re: Deutsch-Dänische Hochzeit in DK! Fragen!
"Eigentlich ja" - kannst natürlich immer auf ein sturer Standesbeamter treffen, wenn die Trauung nachher in DE eingetragen werden soll; aber sonst ja. D.h. anerkannt wird sie - ob es "Probleme" gibt, muss sich zeigen lassen.monchichi1983 hat geschrieben:1.) wird die Hochzeit ohne Probleme in Deutschland anerkannt?
Ja, das reicht bzw. Du kannst gar nicht "doppelt" heiraten. Theoretisch wäre eine Standesamtliche Trauung mit nachträglicher kirchlicher Segnung wohl möglich. Das wäre aber ein ziemlicher Unfug.monchichi1983 hat geschrieben:2.) Reicht "nur" eine kirchliche Trauung? Ich meine familien-/ und steuerrechtlich? Mein Verlobter sagt in DK ist das möglich
In DK heiratet man entweder in die Kirche oder auf dem Standesamt. Die kirchliche Trauung ist aber nur möglich, wenn einer der Partner in die entsprechende Kirche oder Glaubensgemeinschaft Mitglied ist. Das ist Dein Mann ja dann aber vermutlich und dann geht es.
Ja. Falls sie aber außerhalb DK's geboren werden und nur dort aufwachsen, dann müssen sie im Alter zwischen 21 und 22 ein Antrag stellen, ihre DK Staatsangehörigkeit zu behalten. Wenn sie das vergessen, geht sie verloren. Wenn sie in der Kindheit einige Jahre in DK gelebt haben, ist dieser Antrag nicht notwendig.monchichi1983 hat geschrieben: 3.) wie ist es wenn wir Nachwuchs bekommen? Hat der dann zwei Staatsangehörigkeiten?
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Re: Deutsch-Dänische Hochzeit in DK! Fragen!
Lars J. Helbo hat geschrieben:"Eigentlich ja" - kannst natürlich immer auf ein sturer Standesbeamter treffen, wenn die Trauung nachher in DE eingetragen werden soll; aber sonst ja. D.h. anerkannt wird sie - ob es "Probleme" gibt, muss sich zeigen lassen.monchichi1983 hat geschrieben:1.) wird die Hochzeit ohne Probleme in Deutschland anerkannt?
Ja, das reicht bzw. Du kannst gar nicht "doppelt" heiraten. Theoretisch wäre eine Standesamtliche Trauung mit nachträglicher kirchlicher Segnung wohl möglich. Das wäre aber ein ziemlicher Unfug.monchichi1983 hat geschrieben:2.) Reicht "nur" eine kirchliche Trauung? Ich meine familien-/ und steuerrechtlich? Mein Verlobter sagt in DK ist das möglich
In DK heiratet man entweder in die Kirche oder auf dem Standesamt. Die kirchliche Trauung ist aber nur möglich, wenn einer der Partner in die entsprechende Kirche oder Glaubensgemeinschaft Mitglied ist. Das ist Dein Mann ja dann aber vermutlich und dann geht es.
Ja. Falls sie aber außerhalb DK's geboren werden und nur dort aufwachsen, dann müssen sie im Alter zwischen 21 und 22 ein Antrag stellen, ihre DK Staatsangehörigkeit zu behalten. Wenn sie das vergessen, geht sie verloren. Wenn sie in der Kindheit einige Jahre in DK gelebt haben, ist dieser Antrag nicht notwendig.monchichi1983 hat geschrieben: 3.) wie ist es wenn wir Nachwuchs bekommen? Hat der dann zwei Staatsangehörigkeiten?
Vielen vielen Dank für die Antwort! Hat mir sehr geholfen!!