Preissteigerung von Nordvestkysten....!!!!!
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Hej,
auf dem Abrechnungsbogen,
hätte (müsste, evtl. vielleicht) ja
auch eine Rubrik "Öl" stehen müssen (sollen).
Und dass würde dann nicht nach Kästen abgerechnet.
Detlef
auf dem Abrechnungsbogen,
hätte (müsste, evtl. vielleicht) ja
auch eine Rubrik "Öl" stehen müssen (sollen).
Und dass würde dann nicht nach Kästen abgerechnet.
Detlef
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.
Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
vorne lecken, hinten kratzen.
Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
Wo ist denn hier der Gerichtsstand, sollte es zu einer Streitgkeit kommen?
In Deutschland wäre hier der § 145 BGB einschlägig, d.h. wenn in dem Angebot kein Verweis auf Ölheizkosten enthalten ist, wären diese auch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ein Irrtumsvorbehalt wurde geltend gemacht bzw. die Gebundenheit an den Vertragsantrag wird von vornherein ausgeschlossen. Dass in diesem Fall etwas nicht "normal" lief zeigt, dass zumindest nach Einlassung des Annehmers, sehr schnell eine Angebotsanpassung erfolgte. Erfahrene DK-Urlauber wissen, dass es im Winter kalt ist und die Hütte geheizt werden muss, in den seltensten Fällen auf Kosten des Vermieters
In Deutschland wäre hier der § 145 BGB einschlägig, d.h. wenn in dem Angebot kein Verweis auf Ölheizkosten enthalten ist, wären diese auch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ein Irrtumsvorbehalt wurde geltend gemacht bzw. die Gebundenheit an den Vertragsantrag wird von vornherein ausgeschlossen. Dass in diesem Fall etwas nicht "normal" lief zeigt, dass zumindest nach Einlassung des Annehmers, sehr schnell eine Angebotsanpassung erfolgte. Erfahrene DK-Urlauber wissen, dass es im Winter kalt ist und die Hütte geheizt werden muss, in den seltensten Fällen auf Kosten des Vermieters

..die aktuelle Rechtsprechung, die du offensichtlich meinst, ist hier aber nicht anwendbar, denn es geht hier nicht um die Geltendmachung eines Mängelanspruches des inländischen Mieters gegen den ausländischen Ferienhausvermittler bzw. Eigentümer...
...hier geht es um die Geltendmachung eines Anspruches des Vermieters wegen nicht gezahlter Kosten der genutzten Ölheizung...auch wenn manche meinen, diese Kosten waren nicht Gegenstand des Mietvertrages, ist hier der Gerichtsstand DK gegeben, denn der Vermieter wird sicher nicht in D auf Durchsetzung seines Anspruches klagen...
...hier geht es um die Geltendmachung eines Anspruches des Vermieters wegen nicht gezahlter Kosten der genutzten Ölheizung...auch wenn manche meinen, diese Kosten waren nicht Gegenstand des Mietvertrages, ist hier der Gerichtsstand DK gegeben, denn der Vermieter wird sicher nicht in D auf Durchsetzung seines Anspruches klagen...
freshair hat geschrieben:., denn der Vermieter wird sicher nicht in D auf Durchsetzung seines Anspruches klagen...
Achso meinst Du das......
Nun ja, kommt auf die Summe halt an, oder auf´s Prinzip.
Wenn selbst Discounter aus Dk nicht davor zurückschrecken und absolut unseriöse Inkasso Firmen mit der Eintreibung von Parkplatzknöllchen beauftragen....warum sollte dann Herr X aus Lökken nicht auch soche Typen mit seiner Forderung beauftragen ???
Bin echt mal gespannt wie die geschichte ausgeht, ob Ritter das nun wirklich weiter verfolgt ? Oder packt man den Mieter auf die "interne" Sperrliste aller Vermietbüros ???freshair hat geschrieben:...ja meine ich...
...denn er wird sich ganz einfach über ein dänisches Gericht einen gerichtlichen Titel besorgen, damit er das Geld (und die ihm entstandenen Kosten) in D eintreiben lassen kann...
...Gerichtsstand DK eben...
...die Frage ist allerdings, wer hat denn hier im Endeffekt den Schaden...Ritter als Vermittler oder der Eigentümer?...
...grundsätzlich ist ja der Hauseigentümer der Eigentümer des verbrauchten Öls...dann wäre zu klären, ob Ritter aufgrund der vertraglichen Situation zwischen ihm un dem Hauseigentümer verpflichtet war, verbrauchtes Öl zu berechnen und vor allem zu kassieren und ob das "Nichtkassieren" eine schuldhafte Verletzung dieser Vertragspflicht war....dann nämlich hätte der Hauseigentümer einen Schadensersatzanspruch gegenüber Ritter (der sich das Geld dann noch vom Mieter wiederholen könnte)....
..so wäre der Fall zumindest nach deutschem Recht zu behandeln...
...grundsätzlich ist ja der Hauseigentümer der Eigentümer des verbrauchten Öls...dann wäre zu klären, ob Ritter aufgrund der vertraglichen Situation zwischen ihm un dem Hauseigentümer verpflichtet war, verbrauchtes Öl zu berechnen und vor allem zu kassieren und ob das "Nichtkassieren" eine schuldhafte Verletzung dieser Vertragspflicht war....dann nämlich hätte der Hauseigentümer einen Schadensersatzanspruch gegenüber Ritter (der sich das Geld dann noch vom Mieter wiederholen könnte)....
..so wäre der Fall zumindest nach deutschem Recht zu behandeln...
Womit NV dann auch nicht mehr zu meinen Favoriten zählen würden.freshair hat geschrieben:...das wäre der einfachste Weg...E.K. hat geschrieben:ich könnte mir vorstellen, das auf Grund solcher Situationen/Sachlagen demnächst von Nordvestkysten und Co.allgemein auf alle Häuser Kaution verlangt wird, die wird dann im Streifall eben einbehalten.
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Hej,Sandsturm hat geschrieben: Womit NV dann auch nicht mehr zu meinen Favoriten zählen würden.
wir sind doch noch im konjunktiv oder

Detlef
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Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
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Hej,
wo bleiben denn die Fakten
oder wieder alles nur heisse Luft.
Ist fast so wie eine Bild- oder Nordschleswiger-Überschrift.
Detlef
wo bleiben denn die Fakten
oder wieder alles nur heisse Luft.
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Detlef
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Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
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Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.