Zur Naivität, die Fejo-Henrik in die Diskussion eingebracht hat:
Visit Denmark schreibt bzw. "informiert":
Ab dem 1.7.2014 gilt in Dänemark ein neues Hundegesetz, zu dem einvernehmlich Fachleute aus Tierschutzvereinen, Tourismusverbänden und dem zuständigen Ministerium gehört wurden. Dieses räumt einige Missverständnisse der Vergangenheit aus und schützt die Vierbeiner noch besser als bislang.
Beispielsweise wird in Streitfällen "mit Biss" ein Hundesachverständiger hinzugezogen, der beurteilt, unter welchen Umständen der Vorfall stattgefunden hat, ob etwa ein Hund im Vorfeld womöglich provoziert wurde oder nicht. Darüber hinaus wird das dänische Wegerecht (Mark- og Vejfredslov) dahingehend geändert, dass Hunde, die versehentlich fremden Privatgrund betreten, ohne Sanktionen bleiben.
Hunde von Urlaubern waren in der Vergangenheit zwar ohnehin nie im Blickfeld von Behörden, doch nun ist jeder Zweifel ausgeschlossen.
http://www.visitdenmark.de/de/daenemark/visitdenmark-informiert-zu-urlaub-mit-hund-vierbeiner-daenemark-willkommen
Wie kann hier behauptet werden, dass jeder Zweifel ausgeschlossen sei? U.a. die Diskussion über einen nicht vorhandenen Abstammungsnachweis bei Mischlingen und Tierheimhunden zeigt doch, dass diese Behauptung einfach nicht stimmt. Auch ist es falsch zu suggerieren, dass es sanktionsfrei bleibe, wenn Hunde fremden Privatgrund betreten. Die Ausnahmen und die Legitimation des Abschießens von Hunden wurden hier ebenfalls mit Recht dargestellt.
Novalsol verkündet:
Die Änderungen im dänischen Hundegesetz bieten Hundebesitzern mehr Sicherheit: So genießen frei laufende Hunde nun wieder gesetzlichen Schutz. Bislang hatten Landbesitzer das Recht, Hunde zu erschießen, wenn sie sie als „streunend“ bzw. „verwildert“ ansahen – dies ist jetzt mit der Gesetzesänderung verboten. Ebenso haben Hundebesitzer, deren Hunde in einen Beißvorfall verwickelt waren, nun Anrecht auf die Beurteilung eines Sachkundigen und müssen nicht mehr die sofortige Einschläferung ihres Tieres befürchten. Eine kleine Liste von 13 Kampfhundrassen bleibt aber in Dänemark weiterhin verboten, es werden jedoch keine weiteren Rassen in diese Liste aufgenommen. Insgesamt entspricht die neue rechtliche Situation in Dänemark somit in etwa der Rechtslage in Deutschland.
https://de-de.facebook.com/Verein.FairDog
Das ist falsch. Die neue rechtliche Situation entspricht auf gar keinen Fall der Rechtslage in Deutschland. Das wurde auch hier bereits fundiert nachgewiesen.
Entweder haben Novasol und Visit Denmark naiv ihre Informationen verfasst oder sie hoffen auf die Naivität der Leser.
Auszug aus einer deutschen Zeitung:
Kopenhagen | Seit 2010 haben sich deutsche Hundebesitzer nur noch eingeschränkt nach Dänemark getraut – ab 1. Juli können sie nun wieder unbesorgter für einen Ausflug oder Urlaub ins Nachbarland fahren: Dann tritt eine entschärfte Form des bisher stark umstrittenen Hundegesetzes in Kraft. Das hat eine Mehrheit im Parlament jetzt beschlossen. Die neue Fassung soll verhindern, dass auffällig gewordene Hunde vorschnell getötet werden
http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/panorama/daenemark-wird-fuer-hunde-sicherer-id6841526.html
Hier muss man schon sehr genau lesen, um die Einschränkungen zu erkennen. „Sorgloser“ heißt nicht sorglos und „Verhinderung der vorschnellen Tötung“ heißt auch nicht, dass eine Tötung verhindert werden kann.
Touri