Hallo @ alle Urlauber,
da zum 20.12.2005 die Tollwutschutzverordnung in Deutschland von 1 Jahr auf 3 Jahre erweitert wurde und wir somit nur noch alle 3 Jahre nachimpfen müssen ( vorausgesetzt wir kommen an den entsprechenden Impfstoff aus z.B. der Schweiz - oder die Zulassung der hier verwendeten Seren wird auf 3 Jahre erweitert) habe ich mich beim Dänischen Konsulat bezüglich der Einreise unserer Hunde erkundigt.
Diese verwiesen mich an die dänische Veterinärbehörde und in einem heutigen Telefonat bekam ich folgende Auskunft:
Diese Impfung gilt als gültiger Impfschutz, insofern ein entsprechendes Schriftstück wie z.B. der Beipackzettel des Serums mit einem Nachweis der Wirksamkeitsdauer dem Impfpass beigelegt ist.
Sind diese Kriterien erfüllt, darf man auch mit dieser 3-Jahresimpfung ohne Probleme einreisen.
Liebe Grüße
Karin
Neue Tollwutschutzverordnung - Reisen mit Hund nach Dänemark
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Re: Neue Tollwutschutzverordnung - Reisen mit Hund nach Däne
Ähm, Beipackzettel?Gröni hat geschrieben:Diese Impfung gilt als gültiger Impfschutz, insofern ein entsprechendes Schriftstück wie z.B. der Beipackzettel des Serums mit einem Nachweis der Wirksamkeitsdauer dem Impfpass beigelegt ist.
Sind diese Kriterien erfüllt, darf man auch mit dieser 3-Jahresimpfung ohne Probleme einreisen.

Wir haben nur diesen üblichen Aufkleber vom Serum in unserem int. Heimtierausweis.... das reicht ja wohl, oder???
Hallo Vejlby Klit,
auf dem Aufkleber im Impfpass steht nur, mit was geimpft wurde, aber nicht, wie lange dieses Serum wirksam ist.
Da Veterinärbeamte in den verschiedener Ländern sicherlich nicht alle Tollwutimpfstoffe der restlichen Welt und deren Wirsamkeitsdauer kennen können, müssen wir wohl, wenn wir nicht weiterhin jedes Jahr nachimpfen wollen um nach Dänemark in Urlaub zu fahren, diesen Nachweis in Form des Beipackzettels erbringen.
Liebe Grüße
Karin
auf dem Aufkleber im Impfpass steht nur, mit was geimpft wurde, aber nicht, wie lange dieses Serum wirksam ist.
Da Veterinärbeamte in den verschiedener Ländern sicherlich nicht alle Tollwutimpfstoffe der restlichen Welt und deren Wirsamkeitsdauer kennen können, müssen wir wohl, wenn wir nicht weiterhin jedes Jahr nachimpfen wollen um nach Dänemark in Urlaub zu fahren, diesen Nachweis in Form des Beipackzettels erbringen.
Liebe Grüße
Karin