Polizei hat mich angehalten !

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
PetraStoll

Beitrag von PetraStoll »

Hej an alle,
gibt es bei Euch keinen Telebus? So einen Bus den man anrufen kann und dann kommt dieser zur Bushaltestelle? Es ist Kleinbus. In Bramnæs Kommune gibt es jedenfalls so etwas. Im Grunde genommen meinte ich so etwas, ich glaube, wenn man sich mit vielen Leuten fuer so etwas einsetzt, hat man durch aus eine Chance, dass so etwas eingefuehrt wird, jedenfalls, wenn man viel Geduld hat. Dann koennten die Kinder vielleicht auch alleine mal irgendwo hin und man selbst braucht auch nicht immer ein Auto. Ich finde, dass ist eine gute Sache und Idee. :-)

Petra :-)
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Petra!
Ich wollte mich raushalten, aber nur noch mal schnell:
ich verstehe Deine Situation durchaus - ich habe vor vielen Jahren in Stuttgart studiert, nur vom Teil eines Bafögs und hatte auch nur eine Studentenbude (20qm) mit WC-Benutzung bei der Wirtin, keine Küche etc.
Auto??? das hatte niemand bei uns! Stattdessen ging ein großer Teil des Geldes auch noch für die Straßenbahn drauf.
Also, ich weiß durchaus, was sparen heißt und in meiner Ausbildungszeit habe ich mich auch entweder eingeschränkt oder mußte arbeiten gehen.
Wenn ich jetzt mit einem Mann an meiner Seite in einer besseren Lage bin als meine Mutter und meinen Kindern reiten oder Violinenunterricht angedeihen lasse, mag das durchaus Luxus sein, dafür sind sie aber nicht in der Freizeitnachmittagsbetreuung, dafür wohnen wir auf und in einem Lande, wo Reiten nicht nur Gutsherren vorbehalten ist (vielleicht auch ein Umdenken erforderlich?), sondern ein Freizeitsport an jeder Dorfecke und dafür habe ich in meinerJugend eben auch in meine/unsere Ausbildung investiert - bzw. setze jetzt Priritäten.

Mit 20 hat man zwar andere Ansprüche als mit 40 (hat man?), aber auch andere Mittel --- und der gute alte Spruch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" mag zwar manchen die Augenbrauen hochziehen lassen, ist aber dennoch nicht unbedingt verkehrt.
Daß man in der Ausbildung / Jugend andere Dinge prioritiert als als Mutter, die ihre Ausbildung hinter sich hat und eine Verantwortung für ihre Kinder, ist doch klar und steht außer Frage.
Selbst wenn ich Violine und Reiten als Luxus streiche und die Kinder zum Dorffußball schicke, egal ob es sie interessiert oder nicht, egal ob Talent oder nicht, bleiben da Schule, Arzt, einkaufen, Treffen mit Freunden (meiner Kinder!) undundund.

Faktum ist, daß auch ohne Luxusinteressen (die die meisten Dänen nach zumindest Deiner Definition ja auch haben, für sich und ihre Kinder) alle Landbewohner ein Auto brauchen, oft zwei.
Wenn sie dafür an anderen Ecken sparen müssen, tun sie das.

Zusammenfahren versuche ich ständig, z.B. mit Schule, Violine etc., aber gerade die Vollzeitberufstätigkeit der anderen Eltern (beider Eltern) macht dies oft unmöglich. da sind die Arbeitszeiten innerhalb EINER Familie bereits so unterschiedlich, wie dann erst mit mehreren - und wenn dann auch noch jedesKind seine Stunden, Schulenden etc. zu verschiedenen Zeitpunkten hat, dann wird es ehrlich gesagt schwierig.
Da nützt mir meine eigene Flexibilität ehrlich gesagt recht wenig!
Versuch doch mal, in Deiner Situation eine Mitfahrgelegenheit zu organisieren, Du wirst sicher auch an Grenzen stoßen.
Schon jetzt richten sich meine Tochter und ein Nachbarjunge mehr nach dem gemeinsamen Fahren denn nach Interessen, nur damit wir die Schulfahrten so oft wie möglich gemeinsam machen können,sprich - da geht schon mal ein Wahlfach unter bzw. muß ein anderes, nicht so beliebtes genommen werden, damit es zusammenhängen kann!

familienleben in DK läuft ja auch anders als in Dtld.
Da kommen die Mütter nachmittags aus Aalborg oder koldiing gehechtet, samelndie Kinder bei der Inst. oder aufi hrem jeweiligen Dorf ein und rasen zur Musikshcule, uzm Sport.
ich habe aus meinem Dorf heraus gar keine Chance, die rechtzeitig zu treffen - schon gar nicht,wenn ich kein Auto habe, um zu diesem Zeitpunkt aus meinem Dorf herauszukommen.
Du setzt ja voraus, daß in einem 500-Seelen-Dorf genug Leute da sind, die genau zum selben Termin wie ich zum selben Ort müssen. Aber selbst wenn die hier wohnten, kämen die tagsüber aus den verschiedensten Ecken und würden gar nicht erst ins Dorf zurückkehren, bevor für sie der Tag endet.
Zum Einkaufen kann ich mich vielleicht noch verabreden, zum Musikunterricht oder Sport nicht ---ach so, das war ja Luxus und fällt sowieso ganz aus. :?: :?:


Die ganze Diskussion läßt sich doch eigentlich in wenigen Punkten zusammenfassen:
- Wer nach DK kommt, muß sich so weit es ihm persönlich möglich ist den Gegebenheiten anpassen (oft genug nachzulesen hier :wink: ), und die heißen für unsere Diskussion: Autos sind teuer in DK, und deutsche Nummernschilder gehen NICHT.
- Wer wo seine Prioiritäten setzt, bleibt ihm überlassen --- wer an was spart, ist auch seine eigene Entscheidung.
- Und wer darauf hinweist, daß die dänischen Autos teuer sind, hat nur 1 Mißstand hier am Wickel - aber es gibt ja zum Glück auch Vorteile.
- Aber wer so offenkundig Schlupflöcher sucht, sogar mit verdächtigem Anstrich, der muß sich doch zumindest ein paar Fragen (wenn schon nicht mehr) gefallen lassen.

Und wie gesagt: Von den hier ansässigen Themen habe ich dieses Thema noch nie gehört - von den Deutschen,die DK durchaus kritisch sehen, meistens auch nicht, die können sich anscheinend damit abfinden, daß die Notwendigkeit, ein Auto zu haben, zum Leben in DK gehört.
Daß sie deshalb luxeriöser leben, mag ich zumindest nicht behaupten - wir waren z.B. niemals in große Ferien, leben in einem alten, renovierungsbedürftigen Haus und unser Auto ist auch nur ein sehr kleines Transportmittel.
Ich glaube, man muß da auch in jeder Familie auf die Hintergründe schauen - und nicht unbedingt Ausbildungsjahre mit dem Leben einer "gestandenen" 4-köpfigen Familie vergleichen- deren Bedürfnisse und Interessen liegen doch arg verschoben, glaubst Du nicht, Petra?

So, ich lehn mich jetzt wirklich zurück, wollte nur noch mal klarstellen,daß ich Deine Sorgen absolut verstehe, aber eben auch sehe, daß wir beide aufgrund verschiedener Lebenssituationen (und vermutlich auch -alter) anders prioritieren müssen - und können.

Ursel ,DK - nun wirklich weg aus diesem Thread, der ja für die "Auto-Stoßseufzer" der "Neu-"Dänen" ist.. :wink:
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Peter!
Wir haben damals für einen alten Golf, den wir bereits in Dtld. gebraucht gekauft hatten, nochmal so viel gezahlt wie beim Kauf selbst - sozusagen haben wir ihn zweimal bezahlt.
Ob man 1 oder 2 Autos braucht, muß man ausprobieren, manches läßt sich ja je nach Ort und Arbeitslage auch mit 1 Auto erledigen, aber die meisten Familien hier bei uns, wo beide außer Haus berufstätig sind, haben 2 Autos.
Unsere autofreie Zeit hier war nur durch Leihgaben und Hilfe der Verwandten zu bewerkstelligen, die für uns größere Einkäufe erledigten oder uns für den Wocheneinkauf ihr Auto liehen.
Und damals hatten wir noch keine Kinder!

Ich wünsche Euch viel Glück mit dem neuen Leben --- die hohen Autopreise sind ja nur eine zunächst einmalige Unbill, soooo oft wird man damit ja nun doch nicht konfrontiert.

Ursel, DK, die z.Zt. eher den Haushalt mit einem neuen Staubsauger motorisieren muß :wink:
Vilmy
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when in Rome...

Beitrag von Vilmy »

Hej,
ich kann Dänen-Peter und Ursel nur Recht geben.

Es sit schweineteuer ein Auto mitzunehmen oder ein Auto in DK zu kaufen, aber da muss man durch. Glücklicherweise nur einmal.

Habe damals einen Neuwagen bestellt (kostete nicht viel mehr als ein gebrauchter) und den alten in D verkauft. Nach 7 Jahren war der Wagen bezahlt und kan jetzt in Sahlung gegeben werden, wenn ich wieder einen neune brauche.

Wenn man hier wohnt, ist es halt so. Dir Steuersysteme können nicht einfach anhand einzelner Steuern verglichen werden, und auch wenn mir die steuer nicht gefällt, würde ich nie schummeln oder betrügen. Warum auch? Das Leben wird nciht besser, wenn man Leistungen in Anspruch nimmt, ohne auch seinen Anteil zu leisten.

vilmy
Christiane

Beitrag von Christiane »

@ Jürgen oder andere, die damit Erfahrung haben...

Habe ich das richtig verstanden, daß es möglich ist ein Auto mit deutschen Nummernschildern in DK in Zahlung zu geben und wie läuft das da mit den deutschen Papieren usw.?? Dann könnte ich ja doch mein deutsches Auto importieren und gegen ein älteres dänisches eintauschen.

Vielen Dank schon mal,

Christiane
Juergen
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Beitrag von Juergen »

Das kommt immer auf den Händler und auf dein Auto an.
Der Händler muß das nicht machen und er wird auch nur ein Auto nehmen, wo er weiß, daß er es mit Gewinn wieder absetzen kann.
Man sollte also nicht darauf bauen, einen deutschen Listenpreis für das Auto zu bekommen.
Aber frage einfach, das kostet erst mal nichts.

Gruß
Gruss

Juergen
Hani125
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Beitrag von Hani125 »

Ich weiß nicht, ob der deutsche Kraftfahrzeugbrief überhaupt einen Einfluß auf den Eigentumsübergang der Sache hat.

Also zumindest in Deutschland läßt der Kraftfahrzeugbrief auf den Namen des Halters schließen.

Der Kraftfahrzeugbrief existiert ja nicht schon bevor der Wagen existierte.
Der Wagen hat jedoch schon zuvor einen Eigentümer (z.B. Daimler Benz etc.).

Zudem folgt der Brief dem Eigentum. Wird der Wagen also übereignet, so erwirbt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Auto auch das Eigentum an dem Brief.

Ein fehlender Kraftfahrzeugbrief verhindert in Deutschland nur, daß, sofern jemand anders als der wahre Eigentümer den Wagen veräußert, der Wagen gutgläubig erworben werden kann.

Der wahre Eigentümer kann seinen Wagen auch ohne Kraftfahrzeugbrief veräußern.

Der Kraftfahrzeugbrief sollte also für den Eigentumserwerb in Dänemark keine Rolle spielen.

Ich hab jetzt zwar keine Ahnung, wie die Rechtslage in Dänemark ist, aber ich glaube im Deutschen Internationalen Privatrecht unterliegen die Rechte an einer Sache grundsätzlich dem Land in dem sich die Sache befindet; sofern kein Staatsvertrag Vorrang hat.

Wenn das dänische internationale Privatrecht das ähnlich sieht, dürfte wohl auf den Eigentumsübergang an dem Wagen dänisches Recht zumindest dann anzuwenden sein, wenn die Sache in Dänemark veräußert wird.
sv

Beitrag von sv »

Hej Hani

Wenn man dich so schreiben ... liest :?: , könnte man fast auf den Gedanken kommen, daß du Jurist bist :wink: Aber du hast Recht:
Hani125 hat geschrieben:Der Kraftfahrzeugbrief sollte also für den Eigentumserwerb in Dänemark keine Rolle spielen.
In DK will wirklich kein Mensch einen deutschen Kfz-Brief sehen. Der ist den Behörden hier sowas von egal ... jedenfalls war er es, als ich meinen Wagen hier anmelden wollte. Deutsches Recht ist hier also nicht recht, höchstens link.

Hilsner
Stefan
Hani125
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Beitrag von Hani125 »

Naja ... ich bin Student ;)
sv

Beitrag von sv »

Hani125 hat geschrieben:Naja ... ich bin Student ;)
Hm, hätte mir auch gleich auffallen können, fertige Juristen hätten solche Sachen schon längst wieder vergessen :mrgreen:

Hilsner
Stefan
Christiane

Beitrag von Christiane »

Ich hätte da noch ein paar Fragen zu den Formalitäten. Das ist wahrscheinlich schon irgendwo in einem der anderen Threads beschrieben wurden, aber ich kann es leider nicht finden...

Kann man sein deutsches Auto hier in DK von einem Autohändler o.ä. anmelden lassen und wenn ja, was nehmen die dafür??
Muß ich mein Auto in D abmelden bevor man es hier anmelden lassen kann und wie sieht das Prozedere für eine Registrierung eines deutschen Auto genau aus? Die Anleitung bei Told og Skat war leider nicht so ergiebig für mich...

Vielen Dank schon mal im Voraus,

Christiane
sanni01
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Beitrag von sanni01 »

Hej Christiane

Das deutsche Kennzeichen muss ja entstempelt werden, also denke ich, musst du es folglich auch in Deutschland bzw. bei der deutschen Botschaft abmelden.

Hilsen Sandra
sv

Beitrag von sv »

Ich habe es zwar schon mal beschrieben, aber den Thread finde ich nicht mehr ... HALLO MARTIIIIN, HIIILFEE, ich kann meine geschriebenen Beiträge nicht mehr über mein Profil abrufen ...

So, zurück zum Thema: Ein Fahrzeug kann ohne weiteres in DE und DK angemeldet sein, der Besitzer hat dann nur nicht Nummernschilder aus beiden Ländern. Da ich meinen Wagen erst in DK angemeldet habe und die beim Motorkontor die Kennzeichen eingezogen haben, konnte ich den Wagen auch in DE prompt fast nicht mehr abmelden.

Man geht also mit seinem Auto und den Nummernschildern zum besagten Motorkontor, die ziehen die DE-Kennzeichen ein, bevor sie neue DK-Schilder ausgeben, und man bekommt einen Schrieb, der zwar in mehreren Sprachen verfaßt ist und alles mit Stempel und Unterschrift bestätigt, aber aussieht, als wenn meine Oma ihn am Rechner unter WordPerfect 1.1 erstellt hätte ... stümperhaft und wenig offiziell eben. Auf der Rückseite stehen zwar die Länder, in denen der Schrieb anerkannt werden soll(te), aber davon wollten die beim Straßenverkehrsamt in Essen nix wissen. Die wollten Kennzeichen sehen, und zwar die deutschen.

Kurz: Keine DE-Kennzeichen, keine Anmeldung in DK und auch (möglicherweise) keine Abmeldung in DE ... am besten vorher beim Amt in DE fragen, ob denen so ein Vereinbarungsschrieb bekannt ist bzw. ob er akzeptiert wird. Ansonsten alles über die Botschaft in DK beglaubigen lassen.

Ich weiß jetzt nicht, wie es ist, wenn man andersrum vorgeht: Erst in DE abmelden und dann in DK wieder anmelden, dann aber nach Möglichkeit mit europäischen Überführungskennzeichen ausgerüstet ... das sollte auch eine Möglichkeit sein.

Und wie ein Händler das alles macht, kann ich gar nicht sagen ... das hängt wohl auch stark vom Händler ab.

Hilsner
Stefan
Hani125
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Beitrag von Hani125 »

Hallo Peter,

ich gebe zu, daß der rechtliche Zusammenhang beim Eigentumserwerb einer beweglichen Sache in Deutschland nicht sogleich überschaubar ist.
Im übrigen war ich ebenfalls deiner Meinung bis ich die Vorlesung Sachenrecht besucht hatte und mich damit auseinanderzusetzen hatte.

Wenn du unten auf den §25 I der Straßenverkehrszulassungsordnung guckst geht es dort um die Person auf die das Auto zugelassen wird; also dem Fahrzeughalter. Dementsprechend kann aus dem Kraftfahrzeugbrief nur auf den Halter und nicht direkt auf den Eigentümerr des Kraftfahrzeuges geschlossen werden.
Der BGH bringt selbiges im teilweise abgedruckten Urteil zum Ausdruck.

Der Regelfall der Eigentumsübertragung an einer beweglichen Sache ist der des §929 BGB. Demnach kann das Eigentum an einer Sache übertragen werden in dem der Eigentümer dem Erwerber die Sache übergibt und beide darüber einig sind, daß die Sache übergehen soll.

Eine Sache (bzw. Auto) kann aber auch von einem Nichtberichten gemäß §932 erworben werden, sofern diese nicht laut §935 I gestohlen worden, verloren gegangen oder sonstwie abhanden gekommen ist oder laut §935 im Wege der öffentlichen Versteigerung veräußert wird.

Demnach kann die Sache erworben werden, wenn der Erwerber im guten Glauben an die Eigentümerstellung des Veräußerers ist. Das ist er dann nicht, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, daß ein Erwerber dann nicht im Guten Glauben handelt bzw. dessen Glaube nicht schützenswert ist, wenn er sich nicht den Fahrzeugbrief zeigen läßt. Diese ist zwar kein Beweis der Eigentümerstellung spricht aberl indiziell für die Eigentümerstellung.


Aus diesem Grunde wird kein vernünftiger Händler ein Auto kaufen ohne sich den Kraftfahrzeugbrief zeigen zu lassen. Denn kaufte er das Auto ohne sich den Fahrzeugbrief vorher zeigen zu lassen, so wäre er im Falle, daß das Auto dem Veräußerer nur geliehen worden ist nicht zum Eigentümer geworden, da sein Glaube nicht geschützt wird.
Er muß gerade weil er das Auto nicht erworben hat das Auto an den Eigentümer zurückgeben. Das Geld ist über alle Berge.
Wenn er hingegen das Auto von dem Eigentümer kauft, so erwirbt er direkt nach §929.

Es ist also festzuhalten, daß das Eigentum an einem Auto auch ohne Vorzeigen des Fahrzeugbriefes übergehen kann, wenn der Veräußerer Eigentümer des Autos ist.
Das Eigentum an einem Auto kann jedoch nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden, wenn der Fahrzeugbrief nicht vorgezeigt wurde.
Demnach wird wohl in der Regel in Deutschland kein Händler ein Auto erwerben wollen (obgleich is ginge) ohne sich zuvor den Kraftfahrzeugbrief zeigen zu lassen, da er die Gefahr der fehlenden Verfügungsbefugnis selbst zu tragen hat.

(Aber ... ich war bevor ich Sachenrecht gehört habe auch der Ansicht, daß das Eigentum mit dem Fahrzeugschein übergeht. Übrigens folgert man aus §952 II BGB daß das der Eigentümer des Fahrzeuges der Eigentümer des Kraftfahrzeugbriefes ist - und nicht umgekehrt)

Hilsner Hani



Auszug aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes
vom 13.05.1996 - Aktenzeichen 2 ZR 222/95


Leitsatz:

"Auch unter Kraftfahrzeughändlern, die mit gebrauchten, aus beendeten Leasingverträgen stammenden Kraftfahrzeugen handeln, gilt der Grundsatz, daß der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum bzw. die Verfügungsbefugnis des Veräußerers nur geschützt ist, wenn er sich zumindest den Kraftfahrzeugsbrief vorlegen läßt. Verzichtet der Erwerber hierauf in der Annahme, der Brief befindt sich noch bei der Leasinggesellschaft trägt er das Risiko, daß der Veräußerer nicht einmal verfügungsbefugt ist."

Auszug aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes
vom 4. Mai 1977 VIII ZR 3/76. ; nachzulesen unter BGHZ 68,323


"a) Der Kraftfahrzeugbrief gibt zwar keinen Aufschluß über die Eigentumsverhältnisse an dem Kraftfahrzeug, weil nicht der Eigentümer, sondern der Halter des Kraftwagens eingetragen ist. Jedoch pflegen Vorbehalts- oder Sicherungseigentümer den Brief zurückzubehalten oder sich übergeben zu lassen, so daß der Besitz des Briefes zwar keine rechtliche Bestätigung des Eigentums am Kraftfahrzeug bedeutet, aber tatsächlich dafür spricht, daß der Besitzer des Briefes Eigentümer des Kraftwagens ist."


--- gesetzliche Bestimmungen --------------------------
§929 BGB
(I) Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, daß der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, daß das Eigentum übergehen soll.
(2) Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang der Sache.

§932 BGB
(1) Durch eine nach §929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, daß er zu der Zeit zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht im guten Glauben ist.
Im Falle des §929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht im guten Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

§935 BGB
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§932 bis 934 tritt nicth ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.
Das gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerungen veräußert werden.


§25 StVZO) Behandlung der Fahrzeugbriefe bei den Zulassungsstellen

(1) Die Zulassungstelle hat das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und die Personalien dessen, für den das Fahrzeug zugelassen wird, in den Fahrzeugbrief einzutragen. Sie hat außerdem, falls noch nicht geschehen, die vorgesehenen Angaben über die Beschreibung des Fahrzeugs in den Brief einzutragen. Zur Ausfüllung des Fahrzeugbriefs kann die Zulassungsbehörde die vom Kraftfahrt-Bundesamt nach § 24 Abs. 2 zur Verfügung gestellten Typdaten verwenden. Die Zulassungsstelle hat demjenigen, der ihr den Fahrzeugbrief übergeben hat, oder der von diesem bestimmten Stelle oder Person den Fahrzeugbrief unverzüglich auszuhändigen. Der Empfänger hat grundsätzlich seinen Brief bei der Zulassungsstelle selbst abzuholen und dabei den Empfang zu bescheinigen; tut er dies innerhalb von 2 Wochen nicht, so ist der Brief unter "Einschreiben" gebührenpflichtig zu übersenden.

(2) Der Verlust eines Vordrucks für einen Fahrzeugbrief ist der Ausgabestelle für den Vordruck, der Verlust eines ausgefertigten Briefs ist der für das Fahrzeug zuständigen Zulassungsstelle und durch diese dem Kraftfahrt-Bundesamt zu melden. Vor Ausfertigung eines neuen Briefs ist der verlorene Brief unter Festsetzung einer Frist für die Vorlage bei der Zulassungsstelle auf Kosten des Antragstellers im "Verkehrsblatt" aufzubieten, wenn nicht im Einzelfall eine Ausnahme unbedenklich ist. Das Verfahren wird durch Verwaltungsanweisung geregelt.

(3) Sind in einem Fahrzeugbrief die für die Eintragung der Zulassungen des Fahrzeugs bestimmten Felder ausgefüllt oder ist der Brief beschädigt, so darf er nicht durch Einfügung selbstgefertigter Blätter ergänzt werden. Vielmehr ist ein neuer Brief gebührenpflichtig auszustellen.

(4) Die mit den Fahrzeugbriefen befaßten Behörden haben bei der Entgegennahme von Anträgen und bei der Aushändigung der Briefe über auftretende privatrechtliche Ansprüche nicht zu entscheiden; Rechtsansprüche sind gegebenenfalls mit Hilfe der ordentlichen Gerichte zu verfolgen. Zur Sicherung des Eigentums oder anderer Rechte am Fahrzeug ist der Brief bei jeder Befassung der Zulassungsstelle mit dem Fahrzeug, besonders bei Meldungen über den Eigentümerwechsel (§ 27 Abs. 3), vorzulegen. Sofern es sich nicht um den Nachweis der Verfügungsberechtigung eines Antragstellers handelt, ist zur Vorlage des Briefs neben dem Halter und dem Eigentümer bei Aufforderung durch die Zulassungsstelle jeder verpflichtet, in dessen Gewahrsam sich der Brief befindet.

(5) Für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden sollen, bedarf es für die Zulassung keines Fahrzeugbriefs. Ein Fahrzeugbrief kann durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle ausgefertigt werden.
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