Post vom dt. Inkassobüro w. Strafzettel in DK
Rechtsberatung
habe mich nach den vielen unterschiedlichen Meinungen jetzt mal von kompetenter Stelle beraten lasssen und - liebe Leute es sieht so aus: diese Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen ist absolut unzulässig. Die haben in Deutschland keinerlei rechtliche Handhabe die Forderung der Dänen einzuklagen. Um den Leuten Angst und Bange zu machen gehen sie sogar bis zum Mahnbescheid. Diese Masche zieht wohl bei vielen Leuten und selbst wenn nur ein geringer Anteil zahlt hat das Inkassobüro die Kosten wieder raus. EuroPark verkauft schon vorher diese Strafzettel dem Inkassobüro!
Um es nochmal klarzustellen: ich zahle meine Strafzettel immer, nur für ein paar Minuten Parkzeitüberschreitung auf einem Supermarktparkplatz mit Parkscheibe gleich 65,-€ zu fordern halte ich für absolute Abzocke. Es ist etwas anderes wenn man zu schnell fährt oder andere Verkehrssünden begeht.
Um es nochmal klarzustellen: ich zahle meine Strafzettel immer, nur für ein paar Minuten Parkzeitüberschreitung auf einem Supermarktparkplatz mit Parkscheibe gleich 65,-€ zu fordern halte ich für absolute Abzocke. Es ist etwas anderes wenn man zu schnell fährt oder andere Verkehrssünden begeht.
Hallo Lailacat.
Interessantes Auskunft. Ich würde nur zu gern wissen, wer dir das gesagt hat?
Schließlich handelt es sich ja um eine Forderung aus einem Vertrag (wenn auch stillschweigend). Und dadurch müsste eigentlich das ganze Verfahren durchsetztbar sein. Auch vor Gericht wenn nötig.
Wenn die Firma welche den Anspruch hat auch noch einen Beweis hat z.B. ein Foto dann bin ich mir sicher das der Anspruch rechtens ist.
Sonst würde ja kein Ausländer in Dänemark einen Öre Parkgebühr zahlen wenn er im nachhinein nicht belangt werden kann!
Und das Inkassobüros manchmal ein wenig unlauteren Wettbewerb betreiben ist bekannt. Aber ich denke schon das die eine gewissen rechtliche Handhabe besitzen. Sonst würde ja kein Mahnbescheid mit gültiger Rechtsbehelfsbelehrung ergehen können, welcher als folge ja auch eine rechtlich einwandfreie Pfändung haben könnte oder der Gerichtvollzieher kommt und nimmt deine "Ledercouch" mit
Interessantes Auskunft. Ich würde nur zu gern wissen, wer dir das gesagt hat?
Schließlich handelt es sich ja um eine Forderung aus einem Vertrag (wenn auch stillschweigend). Und dadurch müsste eigentlich das ganze Verfahren durchsetztbar sein. Auch vor Gericht wenn nötig.
Wenn die Firma welche den Anspruch hat auch noch einen Beweis hat z.B. ein Foto dann bin ich mir sicher das der Anspruch rechtens ist.
Sonst würde ja kein Ausländer in Dänemark einen Öre Parkgebühr zahlen wenn er im nachhinein nicht belangt werden kann!
Und das Inkassobüros manchmal ein wenig unlauteren Wettbewerb betreiben ist bekannt. Aber ich denke schon das die eine gewissen rechtliche Handhabe besitzen. Sonst würde ja kein Mahnbescheid mit gültiger Rechtsbehelfsbelehrung ergehen können, welcher als folge ja auch eine rechtlich einwandfreie Pfändung haben könnte oder der Gerichtvollzieher kommt und nimmt deine "Ledercouch" mit

Hallo zusammen,sap83 hat geschrieben: Aber ich denke schon das die eine gewissen rechtliche Handhabe besitzen. Sonst würde ja kein Mahnbescheid mit gültiger Rechtsbehelfsbelehrung ergehen können, ...
bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens prüft das Gericht bei Beantragung eines Mahnbescheides überhaupt nicht, ob es überhaupt eine Anspruchsgrundlage gibt, die zugrunde liegende Forderung also in irgendeiner Form begründet ist. So eine Prüfung würde erst erfolgen, wenn man dem Mahnbescheid widerspricht und der Gläubiger dann auch tatsächlich Klage erhebt.
Davon abgesehen würde mich aber auch interessieren, wo Du diese Auskunft erhalten hast, lailacat.
Also nicht, daß es mich betrifft

Herzliche Grüsse
Stefan
Ach ja, in diesem Zusammenhang vielleicht noch ganz interessant die Aussage eines Verkäufers in einem Laden in Hjoerring (da fahren wir im Urlaub immer gerne zum shoppen hin):
wir bräuchten eigentlich auch keine Parkscheibe in's Auto zu legen, weil die Polizei Touristen sowieso nicht aufschreibt!
Ist ja allerdings auch öffentlicher Parkraum und von daher vielleicht was anderes, oder eine "regionale Besonderheit" - oder der Verkäufer mag uns einfach nicht und hatte gehofft, wir müssen dann blechen
...
Wie auch immer, wir haben's jedenfalls auch nicht drauf ankommen lassen
!
Herzliche Grüsse
Stefan
wir bräuchten eigentlich auch keine Parkscheibe in's Auto zu legen, weil die Polizei Touristen sowieso nicht aufschreibt!
Ist ja allerdings auch öffentlicher Parkraum und von daher vielleicht was anderes, oder eine "regionale Besonderheit" - oder der Verkäufer mag uns einfach nicht und hatte gehofft, wir müssen dann blechen

Wie auch immer, wir haben's jedenfalls auch nicht drauf ankommen lassen

Herzliche Grüsse
Stefan
So ist es. Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder gegen jeden erwirken, da wird noch nichts geprüft (und es kostet nicht viel). Prüfen würde erst der Richter, sofern Klage erhoben wird -- und sofern das Gericht der Meinung ist, er sei zuständig. Ob das der Fall ist, kann Dir ein Anwalt sagen, da würde ich mich nicht auf Laien-Aussagen verlassen.meines Wissens prüft das Gericht bei Beantragung eines Mahnbescheides überhaupt nicht, ob es überhaupt eine Anspruchsgrundlage gibt
-- Martin
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hej stefan,
stimmt mit hjørring. vor ein paar jahren stand hier sogar in der zeitung, dass hjørring kommune turisten nicht den urlaub verderben wirll und sie deshalb in der regel keinen strafzettel bekommen. damals hiess es bis zum ende des jahres. ob sie so weitergemacht haben, weiss ich nicht.
hejhej
evi
stimmt mit hjørring. vor ein paar jahren stand hier sogar in der zeitung, dass hjørring kommune turisten nicht den urlaub verderben wirll und sie deshalb in der regel keinen strafzettel bekommen. damals hiess es bis zum ende des jahres. ob sie so weitergemacht haben, weiss ich nicht.
hejhej
evi
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
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- Kontaktdaten:
Re: Rechtsberatung
Das hätte wahr sein können, wenn es sich hier um ein Strafzettel handeln würde - z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, nicht-beachtens einer Ampel oder ähnliches.lailacat hat geschrieben:habe mich nach den vielen unterschiedlichen Meinungen jetzt mal von kompetenter Stelle beraten lasssen und - liebe Leute es sieht so aus: diese Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen ist absolut unzulässig. Die haben in Deutschland keinerlei rechtliche Handhabe die Forderung der Dänen einzuklagen.
SO IST ES ABER NICHT.
Es geht hier um ein Mietvertrag. Der Beklagte hat den Mietvertrag zugestimmt, weigert sich aber nachträglich die Miete zu bezahlen. Ich bin mir ziemlich sicher, daß ein solcher Forderung einklagbar ist. Oder meinst Du, daß man im Urlaub auch einfach ein Sommerhaus oder Mietwagen mieten kann ohne zu bezahlen?
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hi und Hallo! Also ich finde das ganz toll wie sie das in Hjörring handhaben.Wir parkten letzten Sommer auf dem großen Parkplatz zwischen Superbrugsen und Aldi vor der Fußgängerzone.Ich hatte dabei nicht beachtet das ich eine Parkscheibe einlegen müßte. Nach 2-3 Stunden fand ich ein Schreiben vom Bürgermeister am Auto vor indem ich auf den Sachverhalt hingewiesen wurde , mit den besten Wünschen für einen schönen Urlaub und einer richtig schicken Parkscheibe aus Hjörring die immer noch an meinem Auto prankt. Da können sich viele eine Scheibe abschneiden , wie man mit Touris umgeht.
Ps. Sonnabend gehts nach Vedersø Klit
Ps. Sonnabend gehts nach Vedersø Klit
" Der Tag wird kommen " 

Hallo,
Und ich finde das auch eine ganz tolle Sache, sehr nettes Verhalten, eben typisch dänisch
!
Auch noch herzlichen Dank an Evi, hatte mir wirklich schon ein bisschen Gedanken gemacht, ob der Verkäufer das wohl ernst gemeint hat
. Aber ausprobieren werde ich's wohl trotzdem nicht, wäre mir im Ernstfall einfach zu teuer.
Ist auch leider noch lange hin, aber dafür dieses Jahr über Weihnachten und Sylvester - jippieh!
Herzliche Grüsse
Stefan
also auf so eine Parkscheibe wäre ich ja auch noch scharf, habe zwar mal eine vom Tversted Turistbureau bekommen, lag den Hausunterlagen bei, aber die mochte ich nicht ankleben, weil das Auto nächstes Jahr weg soll, und leider machen die das wohl jetzt nicht mehr, beim letzten Mal lag zumindest keine bei.Charly hat geschrieben:Nach 2-3 Stunden fand ich ein Schreiben vom Bürgermeister am Auto vor indem ich auf den Sachverhalt hingewiesen wurde , mit den besten Wünschen für einen schönen Urlaub und einer richtig schicken Parkscheibe aus Hjörring die immer noch an meinem Auto prankt. Da können sich viele eine Scheibe abschneiden , wie man mit Touris umgeht.
Und ich finde das auch eine ganz tolle Sache, sehr nettes Verhalten, eben typisch dänisch

Auch noch herzlichen Dank an Evi, hatte mir wirklich schon ein bisschen Gedanken gemacht, ob der Verkäufer das wohl ernst gemeint hat

Ist auch leider noch lange hin, aber dafür dieses Jahr über Weihnachten und Sylvester - jippieh!
Herzliche Grüsse
Stefan
Hallo!
Speziel an Martin Hofer mit der aussage und es Kostet noch nicht mal viel!
In dem fall stimmt es wohl...ein Titel zu erwirken kostet 10% der "Offenen" Summe und dann dann hat man nen Titel und dann??
Damit kann man sich dann auch den A***** abwischen!
Rede da aus erfahrung...bin Selbstständig und habe schon einige "verfahren"hinter mir..es gibt immer eine hintertür......ansonsten würde mich die alte nette dame von gegenüber net jeden morgen grüssen der wir an ihrem mehrfamilienhaus fenster,türen und balkongitter montiert haben!
Speziel an Martin Hofer mit der aussage und es Kostet noch nicht mal viel!
In dem fall stimmt es wohl...ein Titel zu erwirken kostet 10% der "Offenen" Summe und dann dann hat man nen Titel und dann??
Damit kann man sich dann auch den A***** abwischen!
Rede da aus erfahrung...bin Selbstständig und habe schon einige "verfahren"hinter mir..es gibt immer eine hintertür......ansonsten würde mich die alte nette dame von gegenüber net jeden morgen grüssen der wir an ihrem mehrfamilienhaus fenster,türen und balkongitter montiert haben!
[quote="Martin Hofer-- und sofern das Gericht der Meinung ist, er sei zuständig. Ob das der Fall ist, kann Dir ein Anwalt sagen, da würde ich mich nicht auf Laien-Aussagen verlassen.[/quote]
Kann man auch selbst nachschauen. Zwischen D und DK gilt noch das alte EuGVÜ (z.B. unter www.dejure.org zu finden), und danach richtet sich die internationale Zuständigkeit des Gerichts.
Im übrigen muss ich Lars recht geben, da auch ich mich mal "schlau" gemacht habe: Es gibt in DK zwei Arten von Park-Knöllchen, solche für den öffentlichen und solche für privaten Parkraum. Beide Arten werden von EuroPark eingetrieben (zumindest lt. HP derf Kommune Kopenhagen), aber das waren die Gemeinsamkeiten auch schon.
Knöllchen für öffentlichen Parkraum sind Hoheitsakte und als solche mangels Abkommen nicht in D verfolgbar. Aber viel Spass bei der Rückkehr nach DK.
Privater Parkraum wird von den Eigentümern (z.B. Aldi) oft an EuroPark vermietet, die dann wiederum mit den Parksündern konkludent Mietverträge schliessen. "Zufällig" sind die Mieten exakt so hoch wie die öffentlich-rechtlichen Strafsummen. Allerdings können diese als rein zivilrechtliche Ansprüche auch im Ausland problemlos eingeklagt werden. Und das wird dann teuer.
Kann man auch selbst nachschauen. Zwischen D und DK gilt noch das alte EuGVÜ (z.B. unter www.dejure.org zu finden), und danach richtet sich die internationale Zuständigkeit des Gerichts.
Im übrigen muss ich Lars recht geben, da auch ich mich mal "schlau" gemacht habe: Es gibt in DK zwei Arten von Park-Knöllchen, solche für den öffentlichen und solche für privaten Parkraum. Beide Arten werden von EuroPark eingetrieben (zumindest lt. HP derf Kommune Kopenhagen), aber das waren die Gemeinsamkeiten auch schon.
Knöllchen für öffentlichen Parkraum sind Hoheitsakte und als solche mangels Abkommen nicht in D verfolgbar. Aber viel Spass bei der Rückkehr nach DK.
Privater Parkraum wird von den Eigentümern (z.B. Aldi) oft an EuroPark vermietet, die dann wiederum mit den Parksündern konkludent Mietverträge schliessen. "Zufällig" sind die Mieten exakt so hoch wie die öffentlich-rechtlichen Strafsummen. Allerdings können diese als rein zivilrechtliche Ansprüche auch im Ausland problemlos eingeklagt werden. Und das wird dann teuer.
Hej!
Gerade heute ist in unserer Zeitung ein Artikel über verkehrssünden im Ausland. (Auch mit Preisen)...darin wird unter anderem der ADAC zitiert:
Matthias Schmitting, ADAC Hansa, warnt:
"Einige Länder, unetr anderem Skandinavien beauftragen Inkasso Unternehmen mit der Verfolgung von Bußgeldverweigerern. Diese Unternehmen fordern nebem dem zu zahlenden Bußgeld auch eine Verwaltungsgebühr"
Hier ist noch ein weiterer Artikel zu dem Thema:
http://www1.ndr.de/cgi-bin/selektor?sendung=/ndr_pages_std/0,2570,OID1555846_REF_SPC408080,00.html
Hilsen und Gute Fahrt
Anja
Gerade heute ist in unserer Zeitung ein Artikel über verkehrssünden im Ausland. (Auch mit Preisen)...darin wird unter anderem der ADAC zitiert:
Matthias Schmitting, ADAC Hansa, warnt:
"Einige Länder, unetr anderem Skandinavien beauftragen Inkasso Unternehmen mit der Verfolgung von Bußgeldverweigerern. Diese Unternehmen fordern nebem dem zu zahlenden Bußgeld auch eine Verwaltungsgebühr"
Hier ist noch ein weiterer Artikel zu dem Thema:
http://www1.ndr.de/cgi-bin/selektor?sendung=/ndr_pages_std/0,2570,OID1555846_REF_SPC408080,00.html
Hilsen und Gute Fahrt
Anja