Arbeitsrecht: Kündigung Arbeitsvertrag (auch vor Jobantritt)

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Buslinie134

Arbeitsrecht: Kündigung Arbeitsvertrag (auch vor Jobantritt)

Beitrag von Buslinie134 »

Hallo ihr,

ich bin gerade mitten in meiner Bewerbungsphase in DK und stehe vor ein paar schwierigen Entscheidungen.
Ich habe nach einem Vorstellungsgespräch ein Jobangebot zunächst über 7 Monate erhalten (Stelle bei einer Institution der Stadtverwaltung Kopenhagen als Ökonomie- und Analysemitarbeiterin; die ursprünglich ausgeschriebene Stelle hat ein in Verwaltungsökonomie "erfahrener" Mensch erhalten, aber mir möchten sie auf Grund meiner Qualifikationen trotzdem eine Stelle anbieten) und habe heute per Email einen Arbeitsvertrag (Genpart ansættelsesaftale) erhalten, den ich zügig unterzeichnen und zurücksenden soll.
Nun habe ich folgendes Problem: Ich stecke auch noch mitten in einem Bewerbungsverfahren um eine sehr interessante (unbefristete) Stellung in einem namhaften Unternehmen. Nächste Woche ist das zweite Vorstellungsgespräch. Diese Stelle würde ich zugegebenermaßen lieber antreten (so ich sie denn bekäme).
Meine Fragen hierzu an euch:
1. Kann ich vor Antritt einer Tätigkeit noch vom Arbeitsvertrag zurücktreten, wenn ich ihn erstmal unterzeichnet habe? (Vertrag enthält z.B. keine Klausel über etwaige Entschädigungszahlungen, was z.T. in Deutschland üblich ist)
2. Im Arbeitsvertrag heißt es: "De første 3 måneder af ansættelsen betragtes som gensidig prøvetid, hvorfor opsigelse i denne periode fra kommunens side kan ske med 14 dages varsel til hvilken som helst dag."
Und was ist mit mir? Habe ich dieselbe Kündigungsmöglichkeit in den ersten 3 Monaten des Vertrags? Dann könnte ich ja z.B. nach einer gewissen Zeit relativ problemlos die Stelle wechseln (in dem anderen Unternehmen würde ich nicht vor September anfangen).
3. Etwas merkwürdig finde ich zumindest, dass ich einen Vertrag unterzeichnen soll, aber ich noch keine Ahnung habe, wie hoch mein tatsächliches Gehalt sein soll (ich kenne nur die für Kommunen geltende Grundtabelle, aber nicht z.B. die für Qualifikation u.Ä. üblichen Zuschläge etc.)... Denn es heißt im Vertrag: "Oplysning om din lønsammensætning vil blive meddelt dig efter forhandling med den faglige organisation." Ist das normal in DK? Ich habe im Übrigen nach dem Gehalt gefragt, aber der Chef hat nur auf Verhandlungen mit DJOEF verwiesen. Mir ist ja klar, dass ich dort am besten Mitglied werde, aber trotzdem hätte ich doch gerne einen Hinweis darauf, wie hoch mein Gehalt sein wird, bevor ich mich vertraglich binde.
4. Merkwürdigerweise ist die Befristung der Stelle im Vertrag auch nicht erwähnt, was doch zu erwarten wäre, oder?

Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn ihr mir ein paar Tipps insbesondere bezüglich Kündigung vor/nach Antritt der Tätigkeit geben könntet! :D Wie würdet ihr euch außerdem an meiner Stelle verhalten?

Vielen Dank und beste Grüße
Ute:))
AnneRike

Beitrag von AnneRike »

Hej Ute,

ich würde mich an deiner Stelle an DJØF und/oder Eures ( http://www.eures.dk/mod_inc/?P=itemmodule&kind=front ) wenden. Die sollten Bescheid wissen. Fragen schad' ja nichts!

Viel Erfolg dabei,
hilsner,

Annerike
Frechdachs
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Beitrag von Frechdachs »

Hallo

Wenn keine Gehaltsangabe im Vertrag dann ist die Tabelle laut DJØF fuer dich masgeblich.
Kannst du unter dem obigen link raus suchen.

Wenn du keine Befristung in deinem Vertrag hast, ist dies ein unbefristeter Vertrag.

Kuendigen kannst du als ArbeitNEHMER immer mit einer Frist von 14 Werktagen, zum ersten bzw. fuenfzehnten.


Also erst mal den ersten Vertrag annehmen und wenn es mit dem anderen klappt, einfach Wechseln

gruesse
frechdachs
Buslinie134

Beitrag von Buslinie134 »

Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe heute mit dem DJØF telefoniert und weiß nun, dass ich in der Probezeit 14 Tage, anschließend 1 Monat Kündigungsfrist zu beachten habe. Die nette Dame, mit der ich gesprochen habe, hat mir außerdem den Tipp gegeben, vorab noch einige Vertragsdetails zu klären.

VG Ute
Vilmy
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Porbezeit

Beitrag von Vilmy »

Hej,
in der dreimonatigen Probeziet können beide Seiten des Vertrags mit 14 Tagen Frist zu jedem möglichem Datum kündigen, also nicht nur zum 1. oder 15. So steht es in dem Text, den du ins Forum gesetzt hast.

Das heisst auch, dass du den Vertrag nicht antreten musst, wenn du mindestens 14 Tage vor Vertragsantritt kündigst.

Gruss, vilmy
Buslinie134

Re: Porbezeit

Beitrag von Buslinie134 »

Vilmy hat geschrieben:Hej,
in der dreimonatigen Probeziet können beide Seiten des Vertrags mit 14 Tagen Frist zu jedem möglichem Datum kündigen, also nicht nur zum 1. oder 15. So steht es in dem Text, den du ins Forum gesetzt hast.

Das heisst auch, dass du den Vertrag nicht antreten musst, wenn du mindestens 14 Tage vor Vertragsantritt kündigst.

Gruss, vilmy
Danke, Vilmy! Leider müsste ich dann nur schon am 31.07. gekündigt haben, weiß aber nicht, ob ich so fix ein definitives Angebot von der anderen Firma haben könnte, weil die noch eine 3. Auswahlrunde haben.
In meinem Text stand übrigens zwar "gensidig prøvetid", aber nur explizit erwähnt, dass von Seiten der Kommune gekündigt werden kann. Das fand ich eben etwas merkwürdig.

VG
Ute:))
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