Hallo Zusammen,
habe am Freitag ein Vorstellungsgespräch bei einer dänischen Firma. Im Zuge dessen mal eine Frage zu o.g. Themen:
Da ich bereits in DK lebe aber noch in Deutschland arbeite habe ich natürlich bereits eine Aufenthaltsgenehmigung (beschränkt auf 5 Jahre) und natürlich auch eine CPR-Nr.
Sollte ich den Job in DK nun bekommen, benötige ich dann eigentlich noch zusätzlich eine Arbeitserlaubnis oder ist die für EU-Bürger bereits mit der Aufenthaltsgenehmigung erteilt?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Gruß
Peter
Aufenthaltsgenehmigung - Arbeitserlaubnis
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Aufenthaltsgenehmigung - Arbeitserlaubnis
Erfolg steigt erst dann zu Kopfe, wenn der dazu benötigte Hohlraum vorhanden ist [img]http://www.dobro-wolfgang-reimer.de/gruntgrinani.gif[/img]
-Karl Kraus-
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Aufenthaltsgenehmigung
Hej,
es ist so, wie Juergen sagt:; es gibt gar keine ArÜbeitsgenehmigungen für EU Arbeitgeber. Ein EU Arbeitgeber kann in DK einen Arbeit annehmen und dann einfach seinen Umzug kundtun; dann bekommt er eine Aufenthaltkarte (opholdsbevis), zuerst befristet, danach unbefristet.
Mit andern Worten: wenn du als Arbeitnehmer sozusagen Selbstversorger bist, dann muss dir niemand etwas genehmigen oder erlauben.
Gruss, vilmy
es ist so, wie Juergen sagt:; es gibt gar keine ArÜbeitsgenehmigungen für EU Arbeitgeber. Ein EU Arbeitgeber kann in DK einen Arbeit annehmen und dann einfach seinen Umzug kundtun; dann bekommt er eine Aufenthaltkarte (opholdsbevis), zuerst befristet, danach unbefristet.
Mit andern Worten: wenn du als Arbeitnehmer sozusagen Selbstversorger bist, dann muss dir niemand etwas genehmigen oder erlauben.
Gruss, vilmy
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