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Dagmar P.
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Beitrag von Dagmar P. »

Diese Frage berührt das SChweden Modell. Wenn man als Däne keine Genehmigung vür seinen Partner bekommt, dann kann man nach Schweden gehen, dor teinige Jahre bleiben, schwedischer Staatsbürger werden unddann als Ausländer nahc DK gehen. Dann darf man nämlich seinen Ehepartner ohne Kaution mitnehmen!





Puh, klingt aber umständlich. Wovon hängt es denn ab, ob ein Däne eine Genehmigung bekommt?

Gruß

Dagmar
meli
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Beitrag von meli »

das mit dem schweden model ist so nicht richtig. jeder, auch eu bürger die in dk mit einem dänen leben wollen ( heirat ) und in dk bleiben wollen, müssen den antrag stellen. eu bürger die in dk nur eine zeit lang arbeiten wollen nicht. das schweden model trifft die leute aus den nicht eu staaten und wenn der dänische partner keine 24 j. in dk gelebt hat.
Vilmy
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chweden

Beitrag von Vilmy »

B>eide Partner müssen über 24 sein, gemügend Einkünfte haben und gemeinsam eine grössere Zugehörigkeit zu Dänemark beweisen als an ein anderes Land.

Das sind die Hauotregeln; es gibt sicher 1 Mio. Regeln, die ich nicht kenne.

Aber die gelten nur für Dänen, also nicht für andere EU Ausländer.

Gruss, vilmy
meli
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Beitrag von meli »

die kaution soll den dänischen staat garantieren, dass der dk staat dich nicht im notfall unterstützen muß ( sozialhilfe )
Vilmy
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nein,

Beitrag von Vilmy »

Ich war vor meiner Einreise fest angestellt & habe keinen Antrag gestellt, keinen dänischkurs belegt, keini Kaution bezahlt; nur einen Antrag auf opholdsbevis gestellt

Gruss, vilmy
Dagmar P.
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Beitrag von Dagmar P. »

Kaution beinhaltet doch, dass das Geld irgendwann zurückgezahlt wird. Ist das hier auch der Fall? ( außer der hälfte bei bestandenem Sprachkurs)

Gruß

Dagmar
Vilmy
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Arbeit

Beitrag von Vilmy »

der springende Punkt ist, ob man wie ich als Arbeitnehmer kommt oder wie du als Ehefrau.
Da gelten 2 völlig verschiedene Gesetze.

Gruss, vilmy
Vilmy
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Eu oder nciht EU

Beitrag von Vilmy »

Wenn du als Däne einen Ehepartner hast, der nicht arbeitet, dann musst du nachweisen, dass du sie/ihn versorgen kannst & Kaution stellen. Egal, ob der Paretner aus der EU kommt oder nicht.

Die Zugehörigkeit hat, glaube ich, was mit Nicht-Eu-Bürgern zu tun.

Zur Kaution & Genehmigung: Das muss ein EU Arbeitnhemer nicht. Ein EU Arbeitnehmer hat keine Aufenthaltgenehmigung, sondern eine Aufenthalskarte (opholdsbevis). Das macht, wenn man die Sachen erst einmal hat, keine Unterschied in der Praxis, ist aber von zwei völlig verschiedenen Gesetzen abhängig.

Wenn du feste Arbeit hast, dann ist dein Verbleib heir in den ersten 5 Jahren nur von der Arbeit abhängig, danach gibt es die unbefristete Aufenthaltskarte (du kannst also für immer hier bleiben). Keine Kaution, keine Verpflichtung zum Sprachkurs, nix.

Wenn du keine Arbeit hast, dann ist deine Genehmigung von Ehepartner und Geld abhängig. Sollte nicht so schwer zu verstehen sein.

Gruss, vilmy
Dagmar P.
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Re: Eu oder nciht EU

Beitrag von Dagmar P. »

[quote="Vilmy"
Sollte nicht so schwer zu verstehen sein.
Gruss, vilmy[/quote]

Doch! Wenn man einfach nur interessiert und nicht Ehefrau eines Nicht EU-Bürgers oder eines Dänen und nur mit Arbeitsvertrag in D und nicht in DK und nicht arbeitssuchend in DK oder heiratswillig ... dann schon :P

Gruß

Dagmar
Vilmy
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Entschuldige

Beitrag von Vilmy »

Hej,
entschuldige, war nicht böse gemeint.
Ich meinte, dass man, wenn man hier in Dänemark wohnt, gerne genau beschreiben & verstehen sollte, welche Regeln für einen selbst gelten und dran denkt, seine eigenen Erlebnise nicht zum Mass aller Dinge zu machen. Auch nicht meine eigenen Erlebnisse.

Hier gibt es wirklich verschiedene Klassen von Ausländern, was die Behandlung im Udlændingeservice angeht, leider.

Und als EU Bürger fällt man also auch unter verschiedenen Gesetzgebungen.

Gruss, vilmy
Zuletzt geändert von Vilmy am 08.11.2006, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
Dagmar P.
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Beitrag von Dagmar P. »

:idea: Jetzt hab ich´s verstanden :P

Liebe grüße

Dagmar
Lissie
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Beitrag von Lissie »

Hej Vilmy,

ich bin mit einem Dänen verheiratet, der fast 6 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat. Während unseres Zusammenlebens in Deutschland haben wir in Dänemark geheiratet. Seit April d.J. leben wir gemeinsam in Dänemark. Ich habe keine Arbeit (gehe zur Zeit zur Sprachschule - wird vom dänischen Staat bezahlt) und mein Mann hat keine Kaution für mich bezahlt.
Wie er das geschafft hat?
Er hat der Ausländerbehörde gegenüber damit argumentiert, dass er ja für mehrere Jahre im europäischen Ausland gearbeitet und gelebt hat und nun als Rückkehrer seine Frau zwecks Familienzusammenführung nachholen will. Er hat sich dabei auf das "Schwedenmodell" berufen, nur dass er halt nicht in Schweden, sondern in Deutschland gelebt und gearbeitet hat.
Dieses nur als möglichen Tipp für alle, die in einer ähnlichen Situtation sein sollten (sprich gleiche Voraussetzungen haben) wie wir.

Herzliche Grüsse
Lissie
Vilmy
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jaan

Beitrag von Vilmy »

Hej Lissie,
genau mein Sagen: jede Sache ist anders, und man muss beachten, dass verschiedene Gesetze gelten können. Die sollte man gerne kennen und nicht in allgemeine Panik verfallen.

Gruss, vilmy
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