Also zunächst mal vorweg... Beträge unter 5,- Euro werden in beiderseitigem Interesse (sprich sowohl im Sinne des Kunden, als auch des Vermittlers) nicht zurückerstattet, oder berechnet.
Selbstverständlich kann es dazu kommen, dass aus welchen Gründen auch immer (derer gibt es viele) fälschlicherweise ´beschuldigt´ wird, etwas im Ferienhaus zerstört zu haben.
Aber das Gros dieser Fälle sieht folgendermassen aus:
Die Kontrolleure stellen einen Schaden fest, kontaktieren den Eigentümer, dieser bestätigt der Schaden war vor Ankunft des Kunden noch nicht vorhanden, der Kontrolleur meldet das ganze dem Servicebüro, diese senden einen je nach Sprachkenntnissen freundlich und höflich formulierten Brief an den entsprechenden Kunden......
Glücklicherweise geben die meisten Kunden ebenso freundlich und höflich zu diesen Schaden verursacht zu haben und dann geht das ganze den versicherungs-technischen Weg.
Bei kleineren Schäden den Weg der Kullanz, entweder der Anbieter verzichtet auf die Erstattung, oder der Kunde zahlt trotzdem seine Versicherung nicht aufkommt.
Dann gibt es die Fälle wo die Kunden sich händerringend und mit einem bösen Anwalt drohenderweise von dem eindeutig von ihnen verursachten Schaden distanzieren.
Natürlich kommt es auch, wie oben beschrieben vor, dass der falsche Kunde ´verdächtigt´ wird. In solchen Fällen wird die Kaution dann abgerechnet.. Wie in deinem Fall. Falls kein nettes Entschuldigungsschreiben mitfolgt, liegt das oftmals daran, dass die Endabrechnung letztendlich ohne weitere Formalitäten erledigt wird.
Sollte in deinem Fall ein Fehler geschehen sein, so ist das sicherlich bedauerlich, aber auch umgekehrt an der Tagesordnung.
Liebe Grüsse
Susanne
