TÜV - Ablauffrist
TÜV - Ablauffrist
Hallo Fori's!
Ich habe folgende Frage. Wir fahren kurzfristig nach DK für 2 Wochen. Nun läuft aber kurz nach unserer Ankunft der TÜV fürs Auto ab. Ist das in DK ein Problem? Wir haben nämlich Probleme noch vorher den TÜV zu machen. Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar. Wir stehen schon fast in den Startlöchern.
LG Inka 117
Ich habe folgende Frage. Wir fahren kurzfristig nach DK für 2 Wochen. Nun läuft aber kurz nach unserer Ankunft der TÜV fürs Auto ab. Ist das in DK ein Problem? Wir haben nämlich Probleme noch vorher den TÜV zu machen. Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar. Wir stehen schon fast in den Startlöchern.
LG Inka 117
Re: TÜV - Ablauffrist
NEIN.Inka117 hat geschrieben:Hallo Fori's!
Ich habe folgende Frage. Wir fahren kurzfristig nach DK für 2 Wochen. Nun läuft aber kurz nach unserer Ankunft der TÜV fürs Auto ab. Ist das in DK ein Problem?
ûberhaupt nicht.
Soweit ich weiß, hast Du 2 Monate Kulanz. Danach ist ein Bußgeld fällig, wenn Du erwischt wirst. Punkte gibt es aber erst nach 8 Monaten Überschreitung.
Ich würde beim TÜV anrufen und einen Termin für die Zeit nach dem Urlaub machen. Das kannst Du bei einer Kontrolle dann vorweisen.
Gruß
Dagmar
Ich würde beim TÜV anrufen und einen Termin für die Zeit nach dem Urlaub machen. Das kannst Du bei einer Kontrolle dann vorweisen.
Gruß
Dagmar
...und überall liegt scheisse, man muss eigentlich schweben
jeder hat n hund aber keinen zum reden...
(Peter Fox-Schwarz zu Blau)
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Hej,
die Frage hatten wir vor einiger Zeit schon einmal:
/annika
die Frage hatten wir vor einiger Zeit schon einmal:
Grußannikade hat geschrieben:Hej Jolande!Jolande hat geschrieben:In einem (zugegebenermaßen ziemlich alten) Reiseführer las ich, dass ein Fahrzeug noch eine mindestens drei Monate gültige TÜV-Plakette haben muss. (Anmerkung: Der Reiseführer ist schon so alt, da standen alle Preise noch in DM) Inwieweit ist dies noch gültig, kann mir das jemand sagen?
Grundsätzlich ist das Folgende zu beachten:
"Bei Fälligkeit einer regelmäßigen Untersuchung müssen Sie als Fahrzeughalter nicht allein deswegen in die Bundesrepublik Deutschland zurückreisen, um dort die fällige (Haupt- und/oder Abgas)Untersuchung durchführen zu lassen. Nach Überschreiten der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland müssen Sie jedoch unverzüglich (d. h. ohne schuldhafte Zeitverzögerung) die nächste Möglichkeit zur Durchführung der fälligen Untersuchung (Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung) wahrnehmen."
Ausländische Ordnungsbehörden haben grundsätzlich kein Recht, eine abgelaufene (deutsche) Plakette zu beanstanden.
Sie können aber natürlich ein offenbar verkehrsunsicheres Fahrzeug beanstanden.
Grundsätzlich kann dann zu Hause eine Anzeige wegen Terminüberschreitung erfolgen (Verstoß gegen § 29 StVZO), es kann aber auch nur eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn man glaubhaft machen kann, dass bei der Ausreise aus Deutschland die Plaketten noch gültig waren.
Auch der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet. Es sei denn, man fährt schon seit längerer Zeit mit abglaufener Plakette und zugleich in verkehrsunsicherem Zustand herum.
Fazit:
Die TÜV-Plakette muss bei der Einreise nach Dänemark (oder anderswo) keine Mindestgültigkeitsdauer haben. Werden die Untersuchungen während des Urlaubs/Auslandsaufenthalts fällig, muss man nicht sofort nach Hause fahren, aber sogleich nach der Einreise nach Deutschland sollte ein Termin mit der Werkstatt o.ä. vereinbart werden. Sonst risikiert man das Verwarnungs- oder Bußgeld.
/annika
TÜV - Danke
Vielen Dank! Ihr habt mir sehr weiter geholfen. Der Termin für "nach dem Urlaub" ist sowieso schon gemacht.
Grüßle Inka117
Grüßle Inka117
Ja klar, wenn ich in der Steiermark wohne, dann melde ich mein Auto in D an. Ist bestimmt der Regelfall dort. Man wohnt da ja fast an der deutschen Grenze.galaxina hat geschrieben:@ semmel
einerseits - andererseits:
vllt ist das auto in der brd zugelassen. hier im forum giebts ja reichlich spezialisten, die so ein vorgehen empfehlen

Ein einfaches "Upps, das hatte ich überlesen" wäre evtl. die bessere Verteidigungsstrategie gewesen.
TÜV
Guten Morgen
Keine Aufregung Leute. Die Regelungen in D und natürlich in A
kenne ich. Und es ist natürlich auch in A zugelassen. Wollte nur wissen wie das in DK so ist.
So jetzt wird Schnee bgeschippt und dann der Rest eingepackt.
Servus Inka117

Keine Aufregung Leute. Die Regelungen in D und natürlich in A

So jetzt wird Schnee bgeschippt und dann der Rest eingepackt.
Servus Inka117
teddy93 hat geschrieben:Ja klar, wenn ich in der Steiermark wohne, dann melde ich mein Auto in D an. Ist bestimmt der Regelfall dort. Man wohnt da ja fast an der deutschen Grenze.galaxina hat geschrieben:@ semmel
einerseits - andererseits:
vllt ist das auto in der brd zugelassen. hier im forum giebts ja reichlich spezialisten, die so ein vorgehen empfehlen
Ein einfaches "Upps, das hatte ich überlesen" wäre evtl. die bessere Verteidigungsstrategie gewesen.
wofuer verteidigen...
den "seitenhieb" haste ja leider nicht verstanden....
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Re: TÜV
Ach so..!Inka117 hat geschrieben:Keine Aufregung Leute. Die Regelungen in D und natürlich in Akenne ich. Und es ist natürlich auch in A zugelassen. Wollte nur wissen wie das in DK so ist.
Na grundsätzlich wird kein anderer Staat Deinem Heimatstaat dazwischenfunken. Es sei denn, das Fahrzeug würde im Zielland irgendeine Gefahr darstellen - wegen Schrottreife oder so...

Gruß
/annika