6 Monate, wenn 'arbeitssuchend' - heißt konkret?

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tæge
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6 Monate, wenn 'arbeitssuchend' - heißt konkret?

Beitrag von tæge »

Hallo, ich bin neu hier angemeldet, lese aber schon seit einiger Zeit mit.
Bin vor kurzem zusammen mit meinem Freund nach Kopenhagen gezogen. Er hat eine Stelle als Doktorand (PhD) und davon können wir beide auch ganz gut leben -- wohl entgegen der Meinung einiger hier. Aber auf Dauer ist das natürlich auch kein Zustand und ich hatte auch schon ein paar Bewerbungsgespräche und etwas in Aussicht, allerdings noch nix festes. Aber so langsam verstreicht die Zeit, die ich mich ohne Meldung hier aufhalten kann, dazu habe ich nun eine Frage...
Auf nyidanmark.dk (und vielen anderen Quellen) heißt es:
En EU/EØS-statsborger kan opholde sig frit i Danmark i op til 3 måneder. Hvis EU/EØS-statsborgeren leder efter arbejde under opholdet, må han eller hun være her i op til 6 måneder.
Ich habe allerdings nirgendwo Informationen dazu gefunden, was 'arbeitssuchend' bedeutet. Muss ich dazu beim Amt gemeldet sein, oder reicht die Tatsache, dass ich Bewerbungen schreibe und Vorstellungsgespräche hatte? Falls die Meldung vorausgesetzt wird, wie mache ich das? Kann ich mich beim dänischen Arbeitsamt melden, ohne hier gemeldet zu sein -- das kann ich mir kaum vorstellen. Oder muss ich mich beim deutschen Amt arbeitslos melden (obwohl ich ja dem deutschen Markt nicht zu Verfügung stehe)?
Ich hoffe, jemand hier kann mir dies fundiert beantworten.
Hilsner!
udo66

Beitrag von udo66 »

Ich weiss es nicht! Aber ich kann mir vorstellen, das Lars das beantworten kann.
Sinnvoll aufjedenfall ist die Arbeitssuche, wenn du nachweisen kannst, dass du suchst, machst du Kopien von deinen ansøgningen.
Da wird keiner bis 6 Monate was sagen - du kannst ja auch wieder einreisen und wieder weiter suchen! Ich glaub so genau sieht das keiner und die Gesetzeslage will auch nicht verhindern, dass du hier laenger lebst. Frag bei der Kommune, die helfen dir doch weiter!
Ursula
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Beitrag von Ursula »

Ich bezweifle eher, dass die Kommune da der richtige Ansprechpartner ist.

Vielleicht kann dir ein Eures-Berater weiterhelfen:

http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?lang=de&acro=eures&catId=3&parentCategory=3&searchmembers=yes&countryId=DK&regionId=DK0

Viel Glück!
Bine 61

Beitrag von Bine 61 »

Hallo tæge,

du kannst dich als Touristin 3 Monate in Dænemark aufhalten.
Somit kønntest du nach 3 Monaten nach Deutschland reisen, dich dort 1-2 Tage aufhalten und dann als Touristin wieder einreisen.

Oder als arbeitssuchende 6 Monate. Dann solltest du dich schnellstmøglich in einem Jobcenter arbeitssuchend melden.

Bei der Kommune kannst du dich erst anmelden, nachdem du einen opholdsbevis erhalten hast. Den bekommst du erst nachdem du Arbeit hast, oder du weisst nach, dass du dich selber versorgen kannst (ca. 60. 000 DKR - Kontoauszug reicht aus).

Bist du in Deutschland arbeitssuchend gemeldet? Dann kannst du in Deutschland das E303 Formular beantragen, um in einem anderen EU-Staat Arbeit zu suchen. Du musst dich jedoch einen Monat lang in Deutschland dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stellen, bevor du das Formular bekommst.

MfG Sabine

Oder, wie Ursel geschrieben hat, wende dich am besten an Eures.
Da du in Kopenhagen lebst, ist Gert Peuliche fuer dich der Ansprechpartner. Er ist sehr, sehr nett und in allen Fragen behilflich.
fromms_de
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Beitrag von fromms_de »

Hallo,
ich denke es geht eher ums Grundsätzliche das Sie bis jetzt noch nicht gemeldet ist. Ich würde es auch genau so lassen, denn wenn Ihr wie geschrieben ja mit dem einen Eikommen im mOment noch gut leben könnt besteht da ja eigentlich auch kein Grund sich zu melden. Letztendlich ligst du nicht dem Dänischen staat auf der Tasche wesegen dem das egal seien dürfte ob du dich nun gemeldet hast oder nicht.Und zum anderen wer will den genau sagen wann du nunwirklich nach KBH gekommen bist wenn du bis jetzt noch nicht gemeldet bist.... Also mach am besten garnix in Richtung anmeldung, und suche einfach weiter nach nem Job. Wenn du da was gefunden hast kannst/muste dich eh anmelden... Gruß fromms_de
Wer Wind säht, wird Sturm ernten.
tæge
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Beitrag von tæge »

Erstmal Danke für die vielen Antworten. Hatte mir das auch so gedacht, wie fromms_de das geschrieben hat. Und in 2 Wochen fahre ich eh wieder nach Deutschland, also kann ich mich auch auf die Touristenregelung berufen.
Aber würde mich auch gerne so früh wie möglich anmelden, damit ich ne CPR-Nummer bekomme, das sesam-öffne-dich für Sprachkurse, Bankkonto, Handyvertrag, ...
Habe auch schon einiges zum Thema nachgelesen:
Wenn ich [url=http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_og_eos-statsborgere/familiesammenfoering_i_danmark/eu-eos-statsborgere_familiesammenfoering.htm]das hier[/url] richtig verstehe, müsste Familienzusammenführung auch für uns möglich sein. Gilt nämlich auch für 'fast samlever over 18 år', dazu muss man nur nachweisen, dass man länger als 18(?) Monate zusammen gelebt hat, das könnten wir mit alten Mietverträgen ausreichend belegen. Mein Freund hat bereits seinen 'Bevis for registering', CPR-Nummer samt gelber Krankenversicherungskarte.

Das würde mir dann ja auch erlauben, kleinere Jobs zu übernehmen bis ich eine richtige Stelle habe. Frage mich, wie dass dann ist, wenn ich dann selbst meinen Vertrag habe. Muss ich mich dann wieder da melden, weil der Grund sich geändert hat? Gibt es irgendwelche Nachteile, wenn ich mich hier auf diesem Wege registriere?
Ich weiß, verlässliche Antwort gibt's bei meiner statsforvaltning, da werde ich dann demnächst auch mal hingehen, aber vielleicht hat ja schon jemand damit Erfahrung gesammelt.
udo66

am Ball bleiben

Beitrag von udo66 »

Lass es so weiterlaufen. Du gibst dir ja Muehe und bist aktiv auf dem Arbeitsmart / man macht es ja nicht fuer den daenischen Staat sondern fuer sich.
Also bleib so am Ball wie jetzt,
viel Glueck weiterhin,
Udo
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

tæge hat geschrieben:Aber würde mich auch gerne so früh wie möglich anmelden, damit ich ne CPR-Nummer bekomme, das sesam-öffne-dich für Sprachkurse, Bankkonto, Handyvertrag, ...
und nicht zu vergessen Krankenversicherung.
tæge hat geschrieben:Frage mich, wie dass dann ist, wenn ich dann selbst meinen Vertrag habe. Muss ich mich dann wieder da melden, weil der Grund sich geändert hat? Gibt es irgendwelche Nachteile, wenn ich mich hier auf diesem Wege registriere?
Ja, wenn der Grund sich ändert musst Du neu beantragen. Nachteil wäre erstens, dass Du kein eigener Erlaubnis hast. Wenn Du aus der gemeinsame Wohnung ausziehst, würdest Du damit die Krankenversicherung verlieren.

Zweitens musst Du die Zeit "von vorne zählen", wenn sich der Grund ändert. Das kann wichtig werden, wenn Du später eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung haben willst.
tæge
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Beitrag von tæge »

Danke für die Auskunft - aber eine Frage habe ich noch dazu:
Wenn ich hier erst 'tilstrækkelige midler' vorweise und dann später nen Arbeitsvertrag habe, gilt das dann auch als geänderter Grund? Oder geht es nur darum, dass ich mich quasi selbst versorge und nicht von jemand anderem abhängig bin?

Und was man vorweisen muss ist quasi ein Jahr starthjælp?
Satserne for den månedlige starthjælp er (2009):
* 2.525 kr. for personer under 25 år som bor hos forældrene
* 5.079 kr. for personer under 25 år som er udeboende
* 6.124 kr. for enlige personer der er fyldt 25 år
* 5.079 kr. for gifte eller samlevende personer, der er fyldt 25 år
Bei http://www.dk-forum.de/103.0.html#Aufenthaltsgenehmigung heißt es, dass das Alter bei Antragsstellung gilt, und noch bin ich unter 25. Dass ich mit meinem Freund zusammen lebe, spielt dann keine Rolle?

Problem ist nur, das Geld ist auf SEINEM dänischen Konto, müsste dafür ja aber sicher auf meinem sein, und da ich hier noch keines habe, wäre das mit nerviger/kostspieliger Hin- und Her-Transaktion verbunden. Würde es für die Anmeldung Vorteile bringen, oder kann ich es genauso gut über die Familienzusammenführung versuchen wie oben beschrieben (- habe nicht vor auszuziehen...)?

Ich werde dann wohl nächste Woche mal aufs Amt gehen und das endlich hinter mich bringen. Denn selbst wenn ich dann wieder "von vorne zählen" muss, gewinne ich Zeit für diverse Dinge für die man eben ne CPR Nummer braucht und spare mir das Geld für meine deutsche Krankenversicherung, die ich derzeit noch habe. Also gewinne ich nur?! Denn die Zeit, die für unbegr. Aufenthaltserlaubnis zählt, ja die gleiche ist, wenn ich es jetzt so weiterlaufen ließe und mich erst anmelde, wenn ich nen Job habe.
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