Volker hat geschrieben:Hallo,
hört sich ein bißchen so an, als wollten die den Fall aussitzen und unnötig in die Länge ziehen. Wenn ihr eine Rechtsschutz-V. habt, ist es sicherlicher besser, dass von einem Experten erledigen zu lassen, der sich damit auskennt. Ansonsten wird es außer einem Minimalangebot (Gutschein in geringer Höhe) wahrscheinlich nichts geben und der Aufwand (und euer Ärger) steht ein keinem Verhältnis zu dem Ergebnis. Mit den Bildern und der Mängelliste habt ihr bestimmt gute Chancen auf eine deutliche Minderung des Reisepreises.
Viele Grüße
Volker
oder auch nicht

Wo ich auch noch gerne drauf hinweisen möchte:
Die gutgemeinten Ratschläge, sich einen Anwalt zu nehmen
Das ist ja alles so toll heute, man hat eine super Rechtschutzversicherung und ab geht die Luzie.
Da sollte man aber auch berücksichtigen, das der Gerichtsstand Dänemark ist, in dem Fall wohl Kopenhagen.
So, jetzt schlürr mal zum RA....der holt sich in jedenfall erst mal eine Kostenübernahme (plus evtl. Eigenbetlg.) der RechtschutzV.
Die werden ihn dann sagen, daß für die erste Korrespondenz, den bösen Brief, mit der Hoffnung auf einen schnellen Vergleich, die Kosten übernommen werden.
Sollte es aber, wie wohl anzunehmen (sind ja auch nicht doof) zu keiner Einigung kommen, verlangt die Versicherung eine neuen Antrag wegen der Kostenübernahme.
Da muß dann Butter bei die Fische.
Da wird wohl kaum eine RSV wegen 200€ den Anwalt zum Gerichtstermin nach Kopenhagen reisen lassen.
Ähnlich ist es doch auch bei Arbeitsrechts-Streitigkeiten.....keine Aussicht auf Erfolg...da ist schon mal ganz schnell bei der zweiten Instanz Feierabend mit rundumsorglos Paket.
Wegen einer Rekla kann ich mir es selbst ausrechnen, das meine RSV nicht den fetten Prozess in Dk bezahlt..