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Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Annika - das glaube ich auch :D :D
Wenn ich allein sehe, wie oft hier die Begriffe Arbeitserlaubnis, Aufenhaltsgenehmigung etc. verwechselt werden ...
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, Vikinger, kann ja auch schon der versumselt haben, der Dir das erzählte ...

Simba:
Zumindest nach dänischem Recht kann das einem Dänen nicht passieren, denn es steht ja ausdrücklich da:
"ved dom kan frakendes sin danske indfødsret, medmindre den pågældende derved bliver statsløs. "


Gruß Ursel, DK
Zuletzt geändert von Ursel am 31.01.2007, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

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...
annikade
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Beitrag von annikade »

Simba hat geschrieben:Wohin geht eigentlich ein staatenloser Straftäter? Welches Land bürgert den so jemanden ein? Das würde mich tatsächlich interessieren. So einen Fall kenne ich nämlich nicht.

LG Simba
Wikipedia sagt:

"Staatenlos sind Personen, die die Staatsbürgerschaft keines Staates besitzen. Staatenlosigkeit soll nach Völkerrecht vermieden werden, da Staatenlose bezug- und schutzlos sind. Daher ist jeder Staat völkerrechtlich verpflichtet, in seinem Hoheitsgebiet befindliche Staatenlose nicht in einen anderen Staat auszuweisen, vielmehr muss er ihnen Schutz gewähren.

Internationale Regelungen der Staatenlosigkeit sind:

[url=http://unhcr.de/unhcr.php/cat/96]Internationales Übereinkommen[/url]über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. II 1976, S. 473)
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597) - In diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, ihr nationales Staatsbürgerschaftsrecht so auszugestalten, dass ein Entzug der Staatsbürgerschaft nicht stattfindet, Staatenlosigkeit aus anderen Gründen so weit wie möglich vermieden wird und dass Staatenlose unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden können. Der freiwillige Verlust der Staatsbürgerschaft soll also nicht mehr möglich sein, wenn der betroffene Bürger dadurch staatenlos würde.
Deutschland ist beiden Abkommen beigetreten."


/annika
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Aberkennung der DK Staatsangehörigkeit ist in der Praxis eigentlich unmöglich - . Teoretisch wurde vor ein paar Jahren die Möglichkeit geschaffen, allerdings nur für den Fall, daß jemanden die DK Staatsangehörigkeit durch Betrug erworben hat, also z.B. indem er beim Antrag gefälschte Papiere vorgelegt hat. Aber, selbst in diesem Fall kann eine Aberkennung nicht durchgeführt werden, wenn der Person dadurch Statenlos würde.

Nun ist es aber so, daß man die DK Staatsangehörigkeit nur bekommt, wenn man seine alte Staatsangehörigkeit abgibt. Daher ist es eigentlich schwer vorstellbar, wie eine Aberkennung durchgeführt werden sollte.

Angeblich hat es Fällen gegeben von (wenn ich richtig erinnere) Libanesen, sie die DK Staatsangehörigkeit erworben und dabei ihre alte Staatsangehörigkeit offiziel abgeben haben, die dann aber sofort danach in den Libanon gereist sind um sich dort einen neuen Libanesischen Pass austellen zu lassen. In einem solchen Fall wäre eine Aberkennung vielleicht denkbar, bis jetzt hat es das aber nie gegeben.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Simba
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Beitrag von Simba »

Danke für die Antworten. So ähnlich hatte ich mir das auch gedacht. Wäre doch auch niemanden damit gedient.

So, nu bin ich aber wieder still, ging ja um was ganz anderes hier. :oops:

LG Simba
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Lars J. Helbo
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Re: Registrierung

Beitrag von Lars J. Helbo »

vikinger hat geschrieben: mus man eigentlich bei der Registrierung beim dänischen Staatsamt (Anmeldung und CPR-nummer)
Ich glaube hier liegt ein Teil der Misverständnisses. Erstens gibt es die Staatsämter nicht mehr. Die wurden mit der Kommunalreform zum Neujahr abgeschaft. Statdessen gibt es jetzt 5 sogenannte "Statsforvaltninger" in Kopenhagen, Nykøbing F., Aabenraa, Ringkøbing und Aalborg.

Zweitens haben die nichts mit Anmeldung und CPR zu tun, sondern sie sind für die Aufenthaltsgenehmigung zuständig. Bzw. für EU-Bürger das EU/EØS-opholdsbevis. Die Bedingungen um das zu erwerben stehen hier:

http://www.statsamt.dk/portal/site.asp?p=1830

Anmeldung und CPR gehören unter das Einwohnermeldeamt, und das ist Teil der Kommune.

So weit ich das sehen kann, ist es keine Bedingung, daß man einen festen Wohnsitz nachweist, um ein EU/EØS-opholdsbevis zu bekommen. Das wäre eigentlich auch unlogisch. Man kann sich nämlich erst beim Einwohnermeldeamt anmelden, wenn man sein EU/EØS-opholdsbevis bekommen hat.

Beim Einwohnermeldeamt kann man sich aber nicht in ein Sommerhaus anmelden. Hier muß man eine richtige Wohnung/Haus angeben. Und erst hier gibt es CPR und Krankenversicherung. Wenn ich richtig erinnere, muß man kein Nachweis bringen, also kein Mietvertrag oder ähnliches. Bei der Kommune weis man aber in der Regel genau, ob eine Adresse in ein Sommerhausviertel liegt, und dann gibt es keine Anmeldung.
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SilverRio
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Beitrag von SilverRio »

So....jetzt kapiere ich überhaubt nichts mehr....

Uns wurde mitgeteilt das, wenn ich zu arbeiten anfange und aus einen EU Land komme (Deutschland zählt dazu), brauch ich keine Aufenhaltsgenehmigung zu beantragen...es reicht, kurz gefasst, zur zuständigen Kommune zu gehen CPR zu beantragen und fertig.

So. und wenn jetzt jemand was anderes behauptet dann frag ich mich warum uns das nicht unserer Arbeitgeber gesagt hat (übrigens keine kleine Firma) und zu aller letzt wie in Gottesnamen soll man innerhalb von nur knapp 2,5 Wochen eine Wohnung finden?! Bei den Wohnungsbaugesellschaften hat man Wartezeiten von min. 1 Jahr. Deswegen erst mal für die die ersten 5 Wochen ein Ferienhaus und sich dann in Ruhe vorort umschauen!!

und eine Frage an alle. Gibt es in diesen Forum Moderatoren?!
onze24
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Beitrag von onze24 »

Es stimmt aber.
Wir haben das selbst erst vor einigen wochen durchgemacht.
Also.
Staatsamt: Arbeitserlaubnis welches gleichzeitig die Aufenthaltserlaubnis ist.
Denn meine Mutter musste das auch alles machen und konnte nachdem sie die arbeitserlaubnis erst dann zur kommune das war bei jedem einzelnen von unserer achtköpfigen familie so auch die Kinder.
Dann haben wir erst die Cpr und Krankenversicherungskarte bekommen.
Mvh
Mela
SilverRio
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Beitrag von SilverRio »

@onze24
Und wie lang hat das gedauert?!
onze24
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Beitrag von onze24 »

Wegen der Kinder wussten wir nicht das wir sie auch Amelden müssen und sie ebenfalls eine arbeitser. brauchen.Also ist meine Tochter seit dem 15.01.07erst hier gemeldet und wir sind schon seit dem 18.11.06 hier.
Bei mir und meiner mutter hat es knapp drei wochen gedauert.
Aber nur deswegen weil das Størstrom Amt umgezogen ist.
Also im schnitt sollte es nicht länger als 2 Wochen dauern.
Falls es länger dauert immer wieder nachfragen.
Mvh
Mela
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Ach ja, die lieben Begriffe (sind wohl schon oben durcheinandergekommen, :wink: )

Schaust Du hier:
http://www.statsamt.dk/site.asp?p=1221

bei oft gestellten Fragen steht da auch:

Hvorfor skal man have et opholdsbevis som EU-borger?
Jeg forstår ikke, hvorfor jeg skal have et opholdsbevis, når jeg jo er statsborger i et EU land.

Svar:

Du skal have et opholdsbevis for at få et cpr.-nummer og det gule sygesikringsbevis.

Læs mere om opholdsbevis

Daß Deine Firma das nicht weiß, wundert mich nicht.
Egal wie groß... wieviel Erfahrung haben die den nmit ausländern?
Im übrigen ist uns heute erst passiert, daß ein Amt, das für die Erledigung unserer Anfrage zuständig (!!) ist, keine Ahnung von er rechtlichen Seite hatte.
Und dafür kann ich Dir allein aus meinem Leben etliche Fälle nennen.
Also, niemals auf etwas verlassen, lieber nachhaken.

Lies Dir zu den Aufenthaltsregeln auch noch diese Seite durch:
Sollte mindestens auf englisch möglich sein.

http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm
Da findet sich u.a.:

Ophold ud over de 3 eller 6 måneder kræver et EU/EØS-opholdsbevis. Et EU/EØS-opholdsbevis er – i modsætning til en opholdstilladelse udstedt efter reglerne i udlændingeloven – alene et bevis på de rettigheder, som EU/EØS-statsborgeren allerede har efter EU-rettens regler om fri bevægelighed.
(Hervorhebung von mir )

Gruß Ursel, DK
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SilverRio
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Beitrag von SilverRio »

So...jetzt ich endgültig schicht im schacht bei mir...

Also kurz zusammengefasst wenn ich das mich meinen halbguten Dänisch verstanden habe...

Ohne "opholdsbevis" denn es nicht ohne Arbeitsvertrag gibt gibt es keine CPR-Nr. und keine gelbes dingsbums sprich auch keine möglichkeit ein Bankkonto zu eröffnen wiederum sprich ich würde, aufgrund dessen das ich wahrscheinlich am ende des Monats mit Pech kein Konto hab, mit Abzügen beim 1. Gehalt rechnen...

Man....da freut man sich ja richtig auf das arbeiten und die ersten Tage um den ganzen Kram zu erledigen :D
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Tja, es gibt hier einige, die meinen, man ziehe ja nur eben mal um und wandere eben nicht aus, dänische Bürokratie gebe es im Gegensatz zur deutschen nicht und überhaupt: alles kein Problem.
Soo einfach ist das Leben hier eben auch nicht, wie manche zu glauben scheinen oder glauben machen wollen.
Nur hören andere wieder lieber auf die als auf diejenigen, die vor zuviel "Optimismus" warnen...

Gruß Ursel, DK
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onze24
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Beitrag von onze24 »

Auch ohne Arbeitsvertrag kannst das beantragen.
Aber in der ersten zeit hat man nunmal rennerein.
das is nicht viel anders als in deutschland.
Die ertse zeit in dk ist kein zuckerschlecken damit will ich aber nicht sagen das man es nicht wagen sollte nach dk zu gehen.
Mvh
Mela

P.s. lies nochmal alles in ruhe dann weißt du wie es geht.
SilverRio
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Beitrag von SilverRio »

@onze24
Naja...wie es geht ist mir jetzt schon klar..hoffe ich zumindestens..
als erstes muß ich den Arbeitsvertrag unterschreiben, dann nach København zum Staatsamt, dann in die Kommune vom Arbeitgeber (müßte im falle von Karlslunde die Kommune Greve sein) und CPR-Nr. beantragen. Dann noch die A-Versicherung und Steuerkarten besorgen und dann müßte ich eigentlich durch sein. Oder hab ich jetzt beim lesen noch was vergessen :?: :?: :shock:
onze24
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Beitrag von onze24 »

Oh ja da fällt mir ne ganze liste ein.............................

Spass beiseite damit dürfte alles erledigt sein.
Viel Glück :D
Mvh
Mela
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